Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Filmfestival: Rechtsstreit endet mit Vergleich – ab 2026 ist an drei Tagen um 21.30 Uhr Feierabend

Freiluftkino beim Filmfestival auf der Parkinsel.
Freiluftkino beim Filmfestival auf der Parkinsel.

Das Verfahren zweier Anwohner wegen der vom Ludwigshafener Filmfestival im Jahr 2024 verursachten Lärmimmissionen wurde jetzt vor Gericht durch einen Vergleich beendet.

Seit 2005 veranstaltet die Festival GmbH jährlich – aktuell an 19 Tagen – im Stadtpark auf der Parkinsel das Festival des deutschen Films, bei dem vorwiegend deutsche Produktionen in drei dafür aufgebauten Kinozelten sowie in einem Freiluftkino gezeigt werden. Zudem gibt es für die in Spitzenjahren mehr als 100.000 Besucher ein gastronomisches Getränke- und Speiseangebot in einem Zelt und einer Freiluftstrandbar. Die täglichen Filmvorführungen sollen spätestens um 23.30 Uhr enden.

Für die Veranstaltung des Festivals, dessen 21. Ausgabe in diesem Jahr von 20. August bis 7. September am Rheinufer über die Bühne geht, erteilt die Stadt jedes Jahr auf Antrag der Ausrichter, so auch 2024, Ausnahmegenehmigungen, auch bezüglich der einzuhaltenden Nachtruhe. Diese gelten für den Straßenverkehr, die Gastronomie und Lärmimmissionen.

Eine Klage von Anwohnern der Parkstraße gegen die straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis wurde bereits durch ein Urteil der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 19. Mai 2025 abgewiesen.

Mit Bescheid vom 26. Juli 2024 erteilte die Stadt auf Antrag der Festival GmbH den Betrieb des Gaststättengewerbes vom 21. August bis 8. September 2024 jeweils von 10 bis 23.59 Uhr (für Speisen und alkoholische Getränke). Mit einem weiteren Bescheid vom 16. August 2024 erteilte sie ferner für die Nutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten vom 21. August bis 8. September 2024 widerruflich eine Ausnahmegenehmigung des Landesimmissionsschutzgesetzes mit Nebenbestimmungen, so das Gericht.

Widerspruch eingelegt

Die Kläger, zwei Anwohner der Parkstraße, legten gegen beide Bescheide zunächst Widerspruch ein. Die Verfahren wurden vom Stadtrechtsausschuss am 29. Oktober 2024 eingestellt, da sich die Genehmigung durch den Ablauf ihrer jeweiligen Geltungsdauer erledigt hätten. Die Kläger haben danach Klage erhoben, mit der sie die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Genehmigung anpeilten.

In der mündlichen Verhandlung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt am 10. Juli zogen die Kläger die Klage gegen die gastronomischen Bestimmungen zurück. In dem Verfahren gegen die immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung schlossen die Beteiligten – einschließlich der Festival GmbH – einen Vergleich, der auch einen rechtlichen Rahmen für das Filmfestival 2025 und die Folgejahre setzt.

Die Stadt erkannte hierin die Rechtswidrigkeit der Ausnahmegenehmigung vom 16. August 2024 an, da sie unzureichende Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft vor abendlichen und nächtlichen Lärmimmissionen enthalten habe. Sie sicherte zu, bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung für das Festival 2025 die aufgezeigten Mängel bei vergleichbarer Sachlage nicht zu wiederholen und die Auflagen entsprechend anzupassen, indem ab 22 Uhr einzelne Immissionsüberschreitungen (Geräuschspitzenwerte) vor den Fenstern der nächstgelegenen Wohnung nur bis zu einem Wert von maximal 65 Dezibel zulässig sind.

Die Kläger erklärten sich damit einverstanden, dass das Festival im Jahr 2025 noch wie bisher an 19 Tagen bis 23.30 Uhr durchgeführt wird. Die Festival GmbH erklärte, ab dem Filmfestival 2026 an drei Veranstaltungstagen das Programm so zu planen, dass alle Veranstaltungen um 21.30 Uhr enden. Danach ist Feierabend.

Schalltechnische Messungen

Zudem wurden für August 2025 schalltechnische Messungen und Bewertungen des Beurteilungs- und Geräuschspitzenpegels an den Anwesen der beiden Kläger vereinbart, ersatzweise ein schalltechnisches Lärmprognosegutachten für das Filmfestival 2026. Diese schalltechnischen Stellungnahmen werden den Entscheidungen zu einem künftig auf der Parkinsel stattfindenden Filmfestival zugrunde gelegt, wie das Verwaltungsgericht weiter informiert.

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