Ludwigshafen
Filmfestival: Nach Vergleich vor Gericht braucht Intendant Kötz eine neue Strategie
Am 20. August beginnt am Rheinufer auf der Parkinsel die 21. Ausgabe des Ludwigshafener Filmfestivals mit der Komödie „Petra geht baden“ von Regiepreisträger Rainer Kaufmann. Im Juli hatte die RHEINPFALZ darüber berichtet, dass eine Klage von zwei Anwohnern der Parkinsel wegen der vom Festival im Jahr 2024 verursachten Lärmimmissionen vor dem Verwaltungsgericht Neustadt mit einem „Vergleich“ der Konfliktparteien geendet ist. Was dies für die Zukunft des Filmfestivals bedeuten kann, hat die RHEINPFALZ bei Festivaldirektor Michael Kötz nachgefragt.
Seit 2005 veranstaltet die Festival GmbH jeden Sommer, aktuell 19 Tage lang, auf dem Gelände der Parkinsel das Festival des deutschen Films, bei dem vorwiegend deutsche Produktionen in drei Kinozelten sowie einem Freiluftkino gezeigt werden. Zu dem kulturellen Großereignis kommen mittlerweile über 100.000 Besucher, für die auch ein gastronomisches Getränke- und Speiseangebot in einem Zelt und einer Freiluftstrandbar bereitgehalten wird. Die täglichen Filmvorführungen enden spätestens um 23.30 Uhr.
Mehrere Urteile
Für die Veranstaltung des Festivals erteilt die Stadtverwaltung jedes Jahr Ausnahmegenehmigungen bezüglich des Straßenverkehrs, des gastronomischen Angebots und des Lärmpegels des Kinobetriebs wegen der einzuhaltenden Nachtruhe. Gegen die im Jahr 2024 erteilten Ausnahmegenehmigungen hatten Anwohner der Parkinsel geklagt. Dazu sind verschiedene Urteile ergangen. Im Mai ist die Klage eines Anwohners der Parkstraße gegen die straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis von einer Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt abgewiesen worden. Während der mündlichen Verhandlung vor einer anderen Kammer sei eine Klage gegen das gastronomische Angebot zurückgezogen worden. Bei der Klage gegen die Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten habe es einen Vergleich gegeben, informiert das Verwaltungsgericht. Dieser solle auch einen rechtlichen Rahmen fürs Filmfestival 2025 und die Folgejahre setzen.
Unzureichende Auflagen
Wie das Gericht dabei feststellt, habe es bei der Ausnahmegenehmigung im August 2024 unzureichende Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft vor abendlichen und nächtlichen Lärmimmissionen gegeben. In dem geschlossenen Vergleich sichert die Stadt nun zu, die Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen entsprechend anzupassen. So sollen ab 22 Uhr einzelne Geräuschspitzenwerte vor den Fenstern der nächstgelegenen Wohnung nur bis zu einem Wert von maximal 65 dB(A) zulässig sein. Zum Vergleich: Lärm von 65 Dezibel entspricht etwa einem Fernseher in Zimmerlautstärke. Während des Festivals 2025 sollen dazu schalltechnische Messungen und Bewertungen des Beurteilungs- und Geräuschspitzenpegels an den Anwesen der beiden Kläger vorgenommen werden, die Grundlage weiterer Entscheidungen bilden sollen.
An drei Tagen früher Feierabend
Im Vergleich zeigten sich die Kläger damit einverstanden, dass das Festival 2025 noch wie bisher an 19 Tagen bis 23.30 Uhr durchgeführt werden kann. Ab dem Filmfestival 2026 soll das Programm dann aber an drei Veranstaltungstagen bereits um 21.30 Uhr enden. „Wir sind mit diesem gerichtlichen Vergleich wie viele andere davon betroffen, dass in unserer Gesellschaft Einzelinteressen gegenüber der Allgemeinheit, in unserm Fall 125.000 Festivalbesucher, überproportional berücksichtigt werden. Die Entscheidung bedeutet, dass wir für 2026 eine Strategie benötigen, den damit verbundenen Einnahmeverlust zu kompensieren, um weitermachen zu können“, bedauert Festivaldirektor Kötz in einer Stellungnahme die Auflagen.
Gespräche mit der Stadt
Wie diese Strategie konkret aussehen werde, müsse sich in Gesprächen mit der Stadt im Herbst/Winter herausstellen, so Kötz. Derzeit seien dazu noch keine weiteren Aussagen möglich. Sobald darüber Klarheit bestehe, werde die Öffentlichkeit umgehend informiert, versichert er.
Auf RHEINPFALZ-Nachfrage teilt eine Sprecherin der betroffenen Anwohner zu der Entscheidung mit: „Als Erfolg werten wir, dass ab 2026 immerhin die gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten werden sollen, was heißt, dass an drei von 19 Tagen mit weniger Ruhestörung zu rechnen ist. Die Regelung galt auch schon 2024, aber Veranstalter und Stadt haben rechtswidrig getrickst. Das hat das Gericht offiziell festgestellt. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir auch die Lärmmessung an vier Tagen außerordentlich, denn was nützen Grenzwerte auf Papier, wenn sie nicht eingehalten werden. Sollten sich Überschreitungen zeigen, muss nachgebessert werden.“
Auf das Ergebnis der Messungen und seine möglichen Folgen für das Festivalgeschehen darf man gespannt sein.