Mannheim RHEINPFALZ Plus Artikel Ex-Freundin getötet: 27-Jähriger zu Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt

Der Mann stach mit einem Messer acht Mal in schneller Folge auf seine Ex-Freundin ein.
Der Mann stach mit einem Messer acht Mal in schneller Folge auf seine Ex-Freundin ein.

Weil er seine Ex getötet hat, ist ein 27-Jähriger vom Mannheimer Landgericht wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Der gebürtige Ludwigshafener nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an, es ist damit rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Verteidiger Thomas Dominkovic aus Mannheim hatte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von fünf Jahren als ausreichend angesehen. Wie Gerd Rackwitz, Vorsitzender Richter der Strafkammer ausführte, habe an der Täterschaft des Angeklagten keinerlei Zweifel bestanden. Der 27-Jährige habe sich noch am Tatabend bei der Polizeiwache Neckarstadt gestellt und dort ebenso wie in der Verhandlung ein Geständnis abgelegt. Vor Gericht hatte er sogar eine hohe Haftstrafe für sich selbst gefordert.

Die Angaben des Angeklagten zur Beziehung mit der getöteten Ex-Freundin sowie zum Tathergang in der Wohnung am 15. Mai 2025 seien durch Zeugenaussagen und die Spurenlage am Tatort bestätigt worden, so der Richter. Demnach sei die ab August 2024 eingegangene Beziehung schon bald von Konflikten geprägt gewesen. Die Frau sei dabei impulsiv und oft verbal aggressiv oder provokativ gewesen.

Eine Woche vor der Tat habe er ihr die Trennung mitgeteilt und sie aufgefordert, aus seiner Wohnung auszuziehen. Am Tatabend am 15. Mai 2025 hätten sich beide verabredet und seien zu seiner Wohnung gegangen, damit sie noch Sachen holen könne. Sie sei dann gegen seinen Willen in die Wohnung hineingegangen, weil sie dort eine andere Frau vermutet habe, was nicht zutreffend war. Sie habe sich im Wohnzimmer über einen vorgefundenen Abschiedsbrief von ihm lustig gemacht, sei beleidigend gewesen und habe gedroht, „ihn und seine Kinder kaputt zu machen“.

Mit Küchenmesser zugestochen

Die Auseinandersetzung sei eskaliert und habe in Handgreiflichkeiten gemündet. Sie habe ein großes Küchenmesser in die Hand genommen. Bei einem Gerangel sei dieses auf den Boden gefallen. Er habe es aufgehoben und mehrfach zugestochen. „Weil er es nicht schaffte, einen Schlussstrich zu ziehen, entschloss er sich, sie zu töten“, nannte der Richter das Motiv.

Die Erkenntnis, dass sie seinen Kontaktabbruch nicht akzeptieren würde, habe das Fass zum Überlaufen gebracht, meinte Rackwitz und bezog sich dabei auf das vom Angeklagten erstellte Gutachten des psychologischen Sachverständigen Hartmut Pleines aus Heidelberg.

Wie dieser feststellte, leidet der 27-Jährige zwar nicht unter einer psychischen Erkrankung, sei aber mit der Beziehung zu der Frau psychisch überfordert gewesen. Es habe sich bei der Tat ein intensiver Affekt entladen. Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei nicht erheblich eingeschränkt gewesen. Er sei schuldfähig, wenn auch in der Situation etwas herabgesetzt aufgrund der Beleidigung und Provokation. Es liege aber kein minder schwerer Fall vor, stellte der Richter fest. Eine Notwehrsituation habe es nicht gegeben.

„Er wollte sie töten“

Das Strafmaß für Totschlag reiche von fünf bis 15 Jahren Haft. Positiv zu werten sei das Geständnis, die Tatbegehung im Affekt und emotionaler Ausnahmesituation und die bisher unbescholtene Lebensführung ohne Vorstrafen.

Negativ sei der Tötungswille. Er habe mit dem Fleischmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge acht Mal in schneller Folge zugestochen, davon mit vier Stichen in Brust und Bauch. „Er wollte sie töten“, betonte der Richter. In Abwägung aller Umstände sehe die Kammer daher eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten für angemessen an. Eine Revision gegen das Urteil sei möglich, so Rackwitz.

Der 27-jährige Angeklagte mit dunklem Vollbart, der die Urteilsverkündung aufmerksam, doch ohne große Regung verfolgt hatte, wirkte nach dem Ende geradezu erleichtert. Wie Rechtsanwalt Dominkovic für seinen Mandanten erklärte, solle auf Rechtsmittel verzichtet werden. Er nehme das Urteil an.

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