Vorder- und Südpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Digitale Gewalt: Der Fall Collien Fernandes, zwei Frauen und ihr Weg, Opfern zu helfen

Tausende Menschen bekundeten Ende März in München ihre Solidarität mit Collien Fernandes und Betroffenen von digitaler, sexuelle
Tausende Menschen bekundeten Ende März in München ihre Solidarität mit Collien Fernandes und Betroffenen von digitaler, sexueller Gewalt. Die Schauspielerin und Moderatorin hatte ihren Fall und die Vorwürfe gegen ihren Ehemann Christian Ulmen, ebenfalls Schauspieler, öffentlich gemacht und dadurch eine Debatte ausgelöst.

Jana Mohr und Michelle Sommer-Richler sind die Opferschutzbeauftragten im Polizeipräsidium Rheinpfalz. Wer ihre Hilfe sucht und warum digitale Gewalt aktuell im Fokus steht.

Frau Mohr, Frau Sommer-Richler, lassen Sie uns kurz über die Causa Collien Fernandes/Christian Ulmen sprechen. Hat die große mediale Aufmerksamkeit für diesen prominenten Fall digitale Gewalt sichtbarer gemacht?
Mohr: Ganz klar, ja. Je mehr öffentlich darüber gesprochen wird, desto besser sind Betroffene und Angehörige informiert. Unabhängig von konkreten Fällen rückt das Thema dadurch in den Fokus – und das ist wichtig. Für unsere Arbeit sind solche Fälle leider Alltag. Insofern hat uns der Fall Fernandes/Ulmen nicht überrascht. Ich finde es mutig, dass Frau Fernandes sehr offensiv damit umgeht. Das Dunkelfeld, insbesondere bei häuslicher Gewalt, ist weiter groß, die Anzeigenquote ist mit rund fünf Prozent niedrig. Öffentlichkeitswirksame Fälle helfen daher, das Thema tiefer ins Bewusstsein zu rücken.

Welche Rolle spielt digitale Gewalt in Ihrer Beratung?
Sommer-Richler: Digitale Gewalt ist seit Jahren ein fester Bestandteil unserer Arbeit – von Cybermobbing und Beleidigungen bis hin zu Stalking im Netz. Besonders im Kontext häuslicher Gewalt verlagern sich Übergriffe zunehmend ins Digitale, vor allem nach Trennungen. Überwiegend werden Männer danach im digitalen Raum aktiv. Mit dem Aufkommen von Künstlicher Intelligenz ist das Thema präsenter, auch wenn der Anteil konkreter Fälle schwer zu beziffern ist.

Das Internet gilt immer noch als weitgehend rechtsfreier Raum. Ist dem so?
Mohr: Nein. Straftaten im Netz sind Straftaten – nur ist der Tatort das Internet.

Wie hoch ist die Hemmschwelle, sich bei Ihnen zu melden?
Sommer-Richler: Viele empfinden Erleichterung, dass es eine vertrauliche Anlaufstelle gibt. Wir arbeiten als Sozialpädagoginnen mit Schweigepflicht und ohne Strafverfolgungszwang – das hilft Menschen, die unsicher sind, ob sie Anzeige erstatten sollen. Manche brauchen Zeit, um Erlebtes einzuordnen. Ein Großteil entscheidet sich später doch für eine Anzeige, auch weil wir transparent über Schritte und Chancen informieren.

Wer kann zu Ihnen kommen?
Mohr: Grundsätzlich alle, die durch eine Straftat oder etwa einen Verkehrsunfall belastet sind: Betroffene, Angehörige, enge Freunde und Zeugen, inklusive Ersthelfer.

Schildern Sie doch mal einen Fall digitaler Gewalt aus Ihrer Praxis?
Sommer-Richler: Eine Frau trennte sich nach häuslicher Gewalt. Der Ex-Partner akzeptierte das nicht, rief ständig an, schrieb Nachrichten und erstellte eine Facebook-Seite mit ihren Fotos. Er postete beleidigende und intime Inhalte in ihrem Namen und kontaktierte ihr Umfeld. Das Löschen solcher Seiten ist mühsam. Die Frau erstattete Anzeige, meldete die Inhalte und erhielt zivilrechtliche Unterstützung, unter anderem durch Hilfsorganisationen. Weil der digitale Nachweis oft schwieriger ist, unterstützen wir beim Sichern und Dokumentieren von Beweisen.

Was können Betroffene selbst tun, um schnell zu reagieren?
Mohr: Vor allem Beweise sichern: Screenshots mit Link, Datum, Uhrzeit und Absender. Erst sichern, dann melden oder löschen. Wir ermutigen Betroffene auch dazu, Betreiber zu kontaktieren und Inhalte entfernen zu lassen. Neben strafrechtlichen gibt es auch zivilrechtliche Möglichkeiten, etwa beim Recht am eigenen Bild. Wer dagegen vorgehen möchte, sollte sich beraten lassen, zur Polizei gehen und Unterstützung einholen.

Wie wichtig ist eine angemessene Bestrafung der Täter für Betroffene und Angehörige?
Sommer-Richler: Das ist sehr individuell. Manche wünschen sich eine hohe Strafe, andere vor allem Schadensausgleich oder Distanz zum Verfahren, um psychisch stabil zu bleiben. Ermittlungen und Anklage liegen bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Wir fokussieren uns auf Stabilisierung und Unterstützung im Umgang mit der Situation.

Wird digitale Gewalt gesondert erfasst?
Mohr: Oft dokumentieren wir digitale Gewalt im Kontext häuslicher oder sexualisierter Gewalt, weil sie dort Teil des Geschehens ist – über Anrufe, E-Mails, Messenger, soziale Medien. Es gibt Statistiken zu Internetstraftaten, aber bei häuslicher Gewalt wird die digitale Quote nicht zwangsläufig separat ausgewiesen.

Was macht digitale Gewalt mit Betroffenen?
Mohr: Digitale Gewalt ist omnipräsent. Sie endet nicht mit dem Verlassen eines Orts – nur mit dem Weglegen des Handys, was kaum realistisch ist. Jede Handynutzung kann triggern. Die Belastung ist mit analoger Gewalt vergleichbar und muss auch als solche benannt werden.

Opferberaterinnen Michelle Sommer-Richler und Kollegin Jana Mohr (rechts).
Opferberaterinnen Michelle Sommer-Richler und Kollegin Jana Mohr (rechts).
Der Fall des Promi-Paars Collien Fernandes und Christian Ulmen hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Der Fall des Promi-Paars Collien Fernandes und Christian Ulmen hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Jana Mohr (30) sagt: »Straftaten im Netz sind Straftaten – nur ist der Tatort das Internet. «
Jana Mohr (30) sagt: „Straftaten im Netz sind Straftaten – nur ist der Tatort das Internet. “
Michelle Sommer-Richler (33) weiß aus Erfahrung: »Viele empfinden Erleichterung, dass es eine vertrauliche Anlaufstelle gibt.«
Michelle Sommer-Richler (33) weiß aus Erfahrung: „Viele empfinden Erleichterung, dass es eine vertrauliche Anlaufstelle gibt.“
Jana Mohr (links) und Michell Sommer-Richler beim RHEINPFALZ-Gespräch.
Jana Mohr (links) und Michell Sommer-Richler beim RHEINPFALZ-Gespräch.

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Mehrheitlich haben Sie mit Frauen zu tun: Registrieren Sie Unterschiede in Gesprächen mit Männern?
Mohr: Männer tun sich oft schwerer, offen zu sprechen. Scham und Zurückhaltung erschweren das Öffnen. In unseren Gesprächen müssen Betroffene aber nicht alles erzählen. Wir fragen nicht detailliert nach. Menschen teilen nur, was sie möchten.

Betrifft Gewalt alle Schichten, Berufe und Nationalitäten?
Mohr: Ja. Gewalt zieht sich durch alle Milieus. Wir beraten Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Bei Sprachbarrieren arbeiten wir mit Dolmetschern. Zugänge gestalten wir niedrigschwellig – bei Bedarf an neutralen Orten, um Sicherheit zu gewährleisten, etwa wenn Täter Standorte überwachen.

Thema Einbrüche: Wie gehen Betroffene mit der Angst in den eigenen vier Wänden um?
Sommer-Richler: Angst und Vorsicht sind Schutzfunktionen der Psyche und daher ganz normal. Wir arbeiten an der Stabilisierung der Betroffenen und an der Gewöhnung an die neue Situation. Wir analysieren belastende Momente – wie das Betreten der Wohnung – und entwickeln Strategien: telefonische Begleitung, anfangs mit einer Vertrauensperson heimkommen. Veränderungen in der Wohnung, wie das Umstellen von Möbeln oder das Streichen von Räumen, können das Sicherheitsgefühl stärken.

Was haben Sie in Ihrer Zeit über den Umgang mit Opfern gelernt?
Mohr: Am Wichtigsten ist, dass Menschen sich gesehen und ernst genommen fühlen – ohne Bewertung. Sie brauchen Raum für Fragen und Gefühle, ohne ein „Hättest du doch ...“ Sonst verstärken sich Schuldgefühle. Wir bieten erst mal diesen Raum, bevor wir gegebenenfalls weitere Schritte gehen.

Was wünschen Sie sich im Umgang mit digitaler Gewalt? Ein Gesetzentwurf, der das Strafrecht verschärfen soll, liegt ja inzwischen vor.
Sommer-Richler: Wir dürfen nicht müde werden, Betroffenen zu glauben, zuzuhören und sie ernstzunehmen – auch wenn es unbequem ist. Prävention und Unterstützung müssen dauerhaft gestärkt werden. KI und neue Formen digitaler Gewalt werden zunehmen, Gesetze sollten damit Schritt halten. Für Frauen ist es oft immer noch anstrengend und frustrierend, Rechte durchzusetzen. Hier brauchen wir niedrigere Hürden.

Wie schnell sind Termine möglich?
Sommer-Richler: Wir führen keine Wartelisten. In der Regel rufen wir am nächsten Werktag zurück und bieten Termine innerhalb einer Woche oder der darauffolgenden an – auch außerhalb der Bürozeiten. Manche Personen begleiten wir kurz, andere über mehrere Gespräche. Kommt später ein Strafverfahren, unterstützen wir erneut. Zudem helfen wir bei der Suche nach Therapieplätzen, bei sprachspezifischen Angeboten und vermitteln Kontakte zu Hilfsorganisationen. Wir bleiben jedenfalls dran – klar, konsequent und menschlich.

Wie gehen Sie persönlich mit den belastenden Schilderungen um?
Mohr: Wir sind fachlich ausgebildet, kennen unseren Handlungsspielraum und nutzen kollegialen Austausch sowie Supervisionen. Wenn wir in unserer Rolle alles Mögliche getan haben, können wir auch ganz gut abschalten. Schlaflose Nächte haben wir deshalb nicht.

Zur Sache I: Polizeilicher Opferschutz

Jeder Mensch kann Opfer einer Straftat oder eines einschneidenden Ereignisses werden – sei es durch Gewalt, einen Wohnungseinbruch, Stalking, einen Verkehrsunfall oder einen Hausbrand. Die Polizei ist häufig die erste formelle Anlaufstelle nach einem solchen Erlebnis und trägt daher eine besondere Verantwortung im Umgang mit Betroffenen. Polizeilicher Opferschutz bedeutet dabei: einfühlsamer Umgang, unvoreingenommene Anerkennung des Opferstatus und kompetente Beratung.

Die Opferberatenden sind Anlaufstelle für alle, die im polizeilichen Kontext psychisch belastet wurden – als Opfer, Zeugen oder Angehörige. Sie bieten stabilisierende Erstgespräche, informieren über Rechte und Verfahrensabläufe, vermitteln an externe Hilfseinrichtungen (etwa Frauenhäuser oder die Traumaambulanz) und schulen Kolleginnen und Kollegen im einfühlsamen Umgang mit Betroffenen. Die Polizeilichen Opferberaterinnen des Polizeipräsidiums Rheinpfalz verfügen über eine sozialpädagogische Fachqualifikation. Ihre Beratung erfolgt laut Präsidium ohne Strafverfolgungsdruck – das Gespräch stehe im Mittelpunkt, nicht die Ermittlung.

Das Angebot richtet sich an Opfer aller Straftaten – von Eigentumsdelikten über Gewalttaten bis hin zu digitaler Gewalt oder Verkehrsunfällen – sowie an Zeugen und Angehörige. Eine Anzeige ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme.

Zur Sache II: Beratungszahlen aus dem Jahr 2025

160 Personen wurden im Vorjahr beraten. Davon wurden 103 Personen vermittelt, 56 Personen meldeten sich eigenständig. 128 Personen waren weiblich, 32 männlich. Häusliche Gewalt (31 Fälle) und Sexualdelikte (28) waren die häufigsten Anlässe für eine Beratung. 120 Personen waren zwischen 21 und 64 Jahre alt, 17 Personen über 64, 15 unter 21 Jahren (Bei fünf Personen lag keine Altersangabe vor).

Zur Sache III: Häusliche Gewalt im Internet (2021-2025)

2021: 94 Fälle. Bedrohung: 47; Nachstellung/Stalking: 33; Nötigung: 12; weitere Delikte: 2.

2022: 136 Fälle. Bedrohung: 83; Nachstellung/Stalking: 46; Nötigung: 6; weitere Delikte: 1.

2023: 145 Fälle. Bedrohung: 75; Nachstellung/Stalking: 49; Nötigung: 16; weitere Delikte: 5.

2024: 113 Fälle. Bedrohung: 75; Nachstellung/Stalking: 30; Nötigung: 7; weitere Delikte: 1.

2025: 179 Fälle. Bedrohung: 121; Nachstellung/Stalking: 50, Nötigung: 5; weitere Delikte: 3. (Quelle: Polizeipräsidium)

Kontakt

Polizeiliche Opferberaterinnen des Präsidiums Rheinpfalz sind Jana Mohr (30, ganze Stelle), Sozial- und Traumapädagogin (B.A.), Telefon 0621 963-21160, und Michelle Sommer-Richler (33, halbe Stelle), Soziale Arbeit (M.A.), Telefon 0621 963-21162, E-Mail jeweils an pprheinpfalz.opferberatung@polizei.rlp.de.
Die Pressestelle des für die Vorder- und Südpfalz zuständigen Präsidiums Rheinpfalz (knapp eine Million Menschen) mit Sitz in Ludwigshafen ist für Rückfragen telefonisch unter 0621 963-20022 erreichbar sowie per E-Mail an pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de.

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