Ludwigshafen Corona: Ludwigshafen macht sich weiter locker

Weitere Lockerungen betreffen auch den Freizeitsport.
Weitere Lockerungen betreffen auch den Freizeitsport.

Die Sieben-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen in einer Woche bezogen auf 100.000 Einwohner) sinkt weiter in Ludwigshafen und liegt am Sonntag laut Landesuntersuchungsamt bei 33,1. Ab Montag wird es weitere Lockerungen geben, informiert die Stadtverwaltung.

Gemäß des Infektionsschutzgesetzes entfallen nach fünf aufeinanderfolgenden Werktagen mit Inzidenzwerten unter 50 diverse Einschränkungen des öffentlichen Lebens. So ist Amateur- und Freizeitsport im Freien auf allen öffentlichen und privaten Anlagen in Gruppen bis maximal 20 Personen zulässig. Sport in Hallen ist kontaktlos in Gruppen bis maximal zehn Personen aus verschiedenen Haushalten möglich, wenn ein Trainer dabei ist. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Im Innenbereich ist Sport für Kinder bis einschließlich 14 Jahre in einer Gruppe bis maximal 25 Personen plus Trainer möglich. Bei Wettkämpfen sowie dem Trainingsbetrieb des Profi- und Spitzensports sind im Freien bis zu 250 Zuschauer zulässig.

250 Zuschauer auch im Kulturbereich erlaubt

Der Betrieb von Kultureinrichtungen ist im Freien ebenfalls mit bis zu 250 Zuschauern möglich. In der Breiten- und Laienkultur ist der Probenbetrieb im Freien mit Gruppen von maximal 20 Menschen mit zusätzlich einer leitenden Person zulässig, in geschlossenen Räumen ist dies für Gruppen bis maximal zehn Personen nebst einer anleitenden Person möglich. Probenbetrieb ist für Kinder bis einschließlich 14 Jahre in einer Gruppengröße von maximal 25 Personen erlaubt. Während des gesamten Probebetriebs gilt das Abstandsgebot. Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist in kleinen Gruppen bis zu 20 Personen zusätzlich mit einer Lehrperson im Freien zulässig. Im Innenbereich können Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Gruppen bis zu 25 Personen unterrichtet werden.

Inzidenz im Kreis bei 22,0

Bestehende Hygiene- und Abstandsgebote sowie gegebenenfalls erforderliche Test- sowie Kontakterfassungspflichten der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung bleiben davon unberührt. Die Testpflicht entfällt für Personen, die bereits eine abgeschlossene Immunisierung oder eine überstandene Corona-Erkrankung nachweisen können. Im Rhein-Pfalz-Kreis liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 22,0, in Mannheim bei 22,9.

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