Ludwigshafen Corona-Alarm: Welche neuen Einschränkungen jetzt für Ludwigshafen gelten

Die Maskenpflicht wird in Ludwigshafen erweitert.
Die Maskenpflicht wird in Ludwigshafen erweitert.

Aufgrund der steigendenden Infektionszahlen ergreift die Stadtverwaltung Ludwigshafen zusätzliche Maßnahmen , um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Stadt erlässt eine Allgemeinverfügung, die ab Donnerstag in Kraft tritt und vorerst vier Wochen gelten soll. Die wichtigsten Einschnitte für das öffentliche Leben im Überblick.

Maskenpflicht

Ab Donnerstag gilt die Maskenpflicht auch im Freien in der Innenstadt. Betroffen sind die Prinzregenten-, die Bismarck- und die Ludwigstraße, der Rathaus- und Ludwigsplatz sowie die Querstraßen, die Bahnhofstraße zwischen Berliner Straße und Rhein-Galerie, die Kaiser-Wilhelm-Straße zwischen Bismarck- und Zollhofstraße, die Wredestraße zwischen Bismarck- und Lichtenbergerstraße sowie der südliche Teil der Mundenheimerstraße und der Berliner Platz.

Schulen

An weiterführenden Schulen besteht Maskenpflicht, die vom 26. Oktober bis einschließlich 6. November befristet ist. Ausgenommen davon sind Sonderschulen. Bei der Erwachsenenbildung, in Berufsschulen und privaten Bildungseinrichtungen sind Mund-Nasen-Bedeckungen auch im Unterricht zu tragen.

Veranstaltungen

Veranstaltungen im Freien sind nur mit bis zu 100, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur mit bis zu 50 Personen zulässig. Dies gilt ausschließlich für Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer keine fest zugewiesenen Sitzplätze haben. Nicht gewerbliche Veranstaltungen sind nur mit bis zu zehn gleichzeitig anwesenden Personen zulässig. Privatveranstaltungen sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen mit bis zu zehn gleichzeitig anwesenden Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt.

Feste und private Feiern

Feierlichkeiten und Feste wie Hochzeiten oder Geburtstage sind im öffentlichen Raum oder angemieteten Räumlichkeiten nur mit bis zu zehn Personen zulässig. Die Stadt empfiehlt für Feiern im privaten Raum ein Limit von nicht mehr als zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen.

Sperrstunde

Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Bars, Mensen, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen sowie Eiscafés sind zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen.

Alkoholverbot

Das Verbot des Alkoholverkaufs von 23 bis 6 Uhr besteht neben der Gastronomie auch für Verkaufsstätten im Einzelhandel, insbesondere für Supermärkte, Tankstellen oder Kioske.

Gastronomie

Gastrobetriebe dürfen zwischen 6 und 23 Uhr öffnen. Speisen und Getränke dürfen nur noch an Tischen verzehrt werden. Für den Außer-Haus-Verkauf können Bar- und Thekenbereiche genutzt werden. Eine freie Platzwahl durch die Besucher ist nicht zulässig. An einem Tisch dürfen höchsten fünf Gäste aus unterschiedlichen Haushalten sitzen.

Einzelhandel

Die Anzahl der Personen, die sich in Geschäften des Einzelhandels aufhalten dürfen, ist auf eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt.

Spielstätten

Spielhallen, Wettbüros, Internetcafés dürfen nur von 6 bis 23 Uhr öffnen. Die Anzahl der Gäste ist auf eine Person pro zehn Quadratmeter begrenzt.

Märkte und Messen

Messen, Ausstellungen, Floh- und Trödelmärkte, Spezialmärkte sowie ähnliche Märkte sind untersagt. Ausgenommen davon sind die Wochenmärkte.

Sport und Fitness

Sportliches Training ist nur mit bis zu zehn Personen auf Sportanlagen im Freien sowie in Hallen in festen Kleingruppen zulässig. Wettkampf und Kontaktsport sowie Zuschauer sind nicht zulässig. Von Beschränkungen ausgenommen sind Pflichtwettkämpfe in allen Sportarten und Klassen. Ausgenommen ist auch der Trainings- sowie Wettkampfbetrieb im Leistungs- und Profisport. Gruppenkurse in Fitness- und Tanzstudios dürfen nur mit bis zu fünf Personen angeboten werden.

Noch Fragen?

Das Informationstelefon der Stadtverwaltung zur Corona-Pandemie ist unter der Telefonnummer 0621/504-6000 ab sofort von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 20 Uhr geschaltet. Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises ist unter der Rufnummer 0621/5909-5800 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Die Hotline des Landes steht unter 0800/575 8100 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 15 Uhr zur Verfügung. Menschen, die vermuten, dass sie sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, können sich unter der 24-Stunden-Hotline 0800/99 00 400 an die Fieberambulanz wenden. Weitere Informationen gibt’s auch im Netz auf der städtischen Homepage.
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