Ludwigshafen Bluttat in Maudach: 65-Jähriger war Sportschütze

Die Tatwaffe, eine Pistole der Marke Sig Sauer, Kaliber neun Millimeter, war in einer Waffenbesitzkarte eingetragen.
Die Tatwaffe, eine Pistole der Marke Sig Sauer, Kaliber neun Millimeter, war in einer Waffenbesitzkarte eingetragen.

Der 65-Jährige, der am 5. Januar in seinem Maudacher Wohnhaus mutmaßlich seine Ehefrau (60), seinen Sohn (14) und im Anschluss sich selbst erschossen hat, war Sportschütze in einem Verein. Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber, Frankenthal, am Montag auf Anfrage. Die Tatwaffe, eine Pistole der Marke Sig Sauer, Kaliber neun Millimeter, sei ordnungsgemäß in eine Waffenbesitzkarte eingetragen gewesen. Allerdings liege der Eintrag längere Zeit zurück, sodass noch ermittelt werden müsse, inwieweit der Familienvater als Sportschütze aktiv gewesen sei.

Untersuchungen dauern noch Wochen

Ströber zufolge werden die Untersuchungen in dem Todesermittlungsverfahren noch einige Wochen andauern. Die Vernehmungen der Angehörigen, etwa zum Motiv der Tat, seien noch nicht abgeschlossen. Auch ein Schriftgutachten sei beauftragt. Der 65-Jährige, von Beruf Mediziner, hat bisherigen Erkenntnissen zufolge einen handschriftlichen Abschiedsbrief hinterlassen, in dem von Depressionen, familiären und finanziellen Streitigkeiten die Rede war. Der Mann hat mindestens vier Schüsse abgefeuert: zwei Schüsse auf seine Frau, ein Schuss traf seinen Sohn. Danach schoss sich der 65-Jährige in den Kopf. Die Schussverletzungen wurden bei der Obduktion als Todesursache identifiziert. Hinweise auf eine mögliche Auseinandersetzung im Vorfeld wurden nicht entdeckt.

Sohn aus erster Ehe findet Leiche

Gefunden hat die Leiche seines Vaters am Abend des 5. Januar sein Sohn aus erster Ehe. Er alarmierte Polizei und Rettungsdienst. Aus erster Ehe hat der 65-Jährige, der Oberarzt in einem Ludwigshafener Krankenhaus war, zudem noch eine Tochter.

Eine Waffenbesitzkarte ist die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen, die im Waffengesetz geregelt ist. In diese Karte trägt die zuständige Behörde Schusswaffen ein, die der Karteninhaber besitzen darf. In der Regel handelt es sich dabei um Sportschützen, Jäger, Waffensammler oder Erben von Waffen.

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