Mannheim Beatmung der Zimmernachbarin abgestellt: Haftstrafe für Seniorin

Die Angeklagte hatte sich von dem Alarm gestört gefühlt.
Die Angeklagte hatte sich von dem Alarm gestört gefühlt.

Drei Jahre muss eine Seniorin ins Gefängnis, die im November vorigen Jahres einer Mitpatientin in einem Mannheimer Krankenhaus mindestens zwei Mal das Beatmungsgerät abgeschaltet haben soll. Die andere Patientin, 78 Jahre alt, ist zweieinhalb Wochen nach den Geschehnissen gestorben.

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