Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Auto abgeschleppt, teuer geparkt: Anwohnerin fühlt sich von der GAG überrumpelt

Die GAG hat eine Firma beauftragt, um Falschparker abschleppen zu lassen.
Die GAG hat eine Firma beauftragt, um Falschparker abschleppen zu lassen.

In der Pfingstweide ist Parkraum knapp. Umso mehr verärgert eine Anwohnerin in Ludwigshafen das Verhalten der GAG. Sie erhebt Vorwürfe gegen die Wohnungsbaugesellschaft.

Martina Dobler aus der Pfingstweide ist sauer. Ihre Kritik richtet sich gegen die kommunale Wohnungsbaugesellschaft GAG, der sie ein „unverhältnismäßiges Vorgehen“ vorwirft. Dobler will auf eine Entwicklung aufmerksam machen, die viele Anwohner in ihrem Viertel (Brüsseler Ring) betreffe und für „erheblichen Ärger“ sorge.

Worum geht’s? Am 19. Januar wurde das Auto der Doblers auf einem Stellplatz der GAG in der Budapester Straße abgeschleppt – laut Martina Dobler ohne Hinweis auf kostenpflichtiges Abschleppen. Seit Jahrzehnten sei das Parken hier problemlos möglich gewesen. 2025 seien dann vor Ort gekreuzte Linien erneuert worden, die ein Parkverbot markierten. Obwohl es sich weder um eine Feuerwehreinfahrt noch um eine andere Ausfahrt handle. Doblers Einwand: „Durch diese Markierung fallen zwei Stellplätze weg – in einem Gebiet, in dem ohnehin akuter Parkplatzmangel herrscht. Für uns war der Vorfall besonders belastend, da ich zu diesem Zeitpunkt auf einen Rollstuhl angewiesen war“, berichtet sie. „Als wir zu dem Stellplatz kamen – mit meinem Rollstuhl gut sichtbar auf der Rückbank – war das Auto verschwunden. Ein Nachbar fuhr mich schließlich zu einem wichtigen Arzttermin. Erst nach mehreren Anrufen bei Polizei, Stadt und vier verschiedenen Abschleppunternehmen erfuhren wir, wo sich das Fahrzeug befand. Für die Herausgabe mussten wir 327 Euro bezahlen – eine Summe, die in keinem Verhältnis zur Situation steht“, findet Dobler.

„Mehr Transparenz, mehr Augenmaß“

Mehrere Nachbarn hätten berichtet, dass in den Tagen zuvor bereits andere Fahrzeuge, die dort geparkten gewesen seien, abgeschleppt wurden. Ein einfaches Hinweisschild „Achtung – kostenpflichtiges Abschleppen“ hätte nach Doblers Ansicht viele Missverständnisse, Ärger und Kosten verhindert. Stattdessen seien Anwohner und Besucher überrascht und finanziell belastet worden. Es sei bekannt, dass die GAG eine Firma beauftragt habe, regelmäßige Kontrollfahrten durchzuführen und falsch geparkte Fahrzeuge abzuschleppen. „Diese Maßnahme erscheint jedoch völlig unverhältnismäßig“, beschwert sich Dobler. Im öffentlichen Verkehrsraum kassiere man lediglich eine Verwarnung oder ein Bußgeld.

Um diese (oft zugeparkte) Parkfläche mit Platz für zwei Stellplätze in der Budapester Straße geht’s.
Um diese (oft zugeparkte) Parkfläche mit Platz für zwei Stellplätze in der Budapester Straße geht’s.

Dobler betont: „Wir wünschen uns von der GAG mehr Transparenz, mehr Augenmaß und eine Kommunikation, die Menschen informiert statt überrumpelt. Die Anwohner haben verstanden und werden diese Fläche künftig meiden. Ein wenig Rücksicht und ein klarer Hinweis hätten viel Ärger erspart“, bilanziert sie.

GAG: Eindeutige Kennzeichnung

Eine GAG-Sprecherin zeigt auf Anfrage Verständnis für den Frust von Martina Dobler. „Zunächst möchten wir betonen, dass wir nachvollziehen können, dass das Abschleppen eines Fahrzeugs – insbesondere in einer persönlichen Ausnahmesituation – sehr belastend ist“, erklärt sie. „Uns ist bewusst, dass eine solche Maßnahme für die Betroffenen mit Aufwand, Ärger und Kosten verbunden ist.“

Die Sprecherin des Unternehmens erkennt allerdings kein Fehlverhalten der GAG: „Ein durch gekreuzte Linien deutlich markiertes Parkverbot stellt eine klare und rechtlich eindeutige Kennzeichnung dar. Diese Markierung ist verbindlich und ausreichend, um auf ein bestehendes Halte- beziehungsweise Parkverbot hinzuweisen.“ Insofern sei ein zusätzliches Hinweisschild auf kostenpflichtiges Abschleppen rechtlich nicht erforderlich. Von Abzocke könne keine Rede sein. Die GAG lasse Falschparker auf ihren Flächen nicht aus wirtschaftlichen Gründen abschleppen, sondern um die Verkehrssicherheit sowie die ordnungsgemäße Nutzung der Stellplätze sicherzustellen, ergänzt sie.

 Dass Parken auf dieser Fläche verboten ist, darauf weisen laut GAG die gekreuzten Linien hin.
Dass Parken auf dieser Fläche verboten ist, darauf weisen laut GAG die gekreuzten Linien hin.

Dazu gehöre es, Zufahrten freizuhalten, Rettungs- und Feuerwehrbewegungsflächen nicht zu beeinträchtigen sowie Gefahren- oder Behinderungssituationen für andere Anwohner zu vermeiden. „Auch wenn eine Fläche auf den ersten Blick nicht als Feuerwehrzufahrt oder Ausfahrt erkennbar ist, können verkehrsorganisatorische oder sicherheitsrelevante Gründe für eine Freihaltung sprechen. Gerade in Quartieren mit angespanntem Parkraum ist es wichtig, dass ausgewiesene Flächen regelkonform genutzt werden“, betont die GAG-Sprecherin. „Nur so kann ein fairer und sicherer Ablauf für alle gewährleistet werden.“

Aus diesem Grund habe die GAG ein Unternehmen mit regelmäßigen Kontrollen beauftragt. „Diese erfolgen mit dem Ziel, klare Regeln konsequent umzusetzen und dadurch langfristig im Sinne aller Mieter für Verlässlichkeit und Ordnung zu sorgen.“

5000 Garagen, Tiefgaragen und Stellplätze

Rund 5000 Garagen, Tiefgaragen und Stellplätze gehören zum GAG-Portfolio. Das größte kommunale Wohnungsunternehmen in Rheinland-Pfalz betreut außerdem mehr als 13.000 Wohnungen und 184 Gewerbeeinheiten, vermietet sie stadtweit und verwaltet zusätzlich 2000 Objekte Dritter. 210 Beschäftigte sowie zehn Auszubildende arbeiten für das Unternehmen mit Sitz in Mitte-Süd.

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