Schifferstadt / Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Angriff auf Mitgefangenen in Jugendstrafanstalt: Gericht verlängert Haftstrafe für 20-Jährigen

Der Angeklagte muss bald in einer andere Sache wieder vor Gericht erscheinen.
Der Angeklagte muss bald in einer andere Sache wieder vor Gericht erscheinen.

Knapp 50 Straftaten vom Diebstahl bis zur Körperverletzung hat ein 20-Jähriger begangen. Weil er auch in Haft nicht zur Ruhe kommt, steht er erneut vor Gericht.

Eigentlich geht es vor dem Jugendschöffengericht im Amtsgericht Speyer „nur“ um eine Körperverletzung in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt. Doch für den 20-jährigen Beschuldigten, der in Neuwied im Norden von Rheinland-Pfalz geboren wurde und nun zum wiederholten Mal vor Gericht steht, gelten besondere Haftbedingungen. Den Hofgang darf er nur alleine machen, aus allen „Wohngruppen“ im Gefängnis wurde der junge Mann verbannt, auch arbeiten darf er nicht mehr.

Was ihm bleibt, sind 50 Euro Taschengeld im Monat. So schildert es der Vertreter der Jugendgerichtshilfe im Prozess. „Immer wieder gibt es Ärger“, sagt der Mann vom Jugendamt, der sich nach eigener Aussage zweimal im Gefängnis mit dem 20-Jährigen unterhalten hat. Immerhin: Drogen konsumiere der Angeklagte seiner Ansicht nach nicht mehr, wie der Experte befand. Diese seien bislang ein großes Problem im Leben des Beschuldigten gewesenen. Im Alter von 13 Jahren habe er damit begonnen, Cannabis, Amphetamin und Kokain zu nehmen.

Probleme seit der Kindheit

Die Probleme hätten bereits in der frühen Kindheit angefangen, als sich die Eltern des jungen Mannes trennten. Mal habe der Angeklagte bei seiner Mutter, mal beim Vater gelebt. Die zweite Grundschulklasse habe er wiederholen müssen. Im Alter von zehn Jahren sei bei ihm ein Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom (ADS) diagnostiziert worden, schildert Richterin Sascha Umealo-Wells. Die Realschule plus habe er ohne Abschluss verlassen. Hilfsangebote und eine Betreuung durch das Jugendamt seien erfolglos geblieben, in Hilfeeinrichtungen sei der heute 20-Jährige gegenüber dem Personal immer wieder aggressiv geworden. Und mit 13 Jahren habe er dann mit Straftaten angefangen, zunächst mit Diebstählen.

Geht es in deutschen Gerichten um Angeklagte, die bereits verurteilt wurden, müssen alle bisherigen Taten in der Verhandlung aufgelistet werden. Das bedeutete für Umealo-Wells einen „Vorlese-Marathon“. Fast eine Dreiviertelstunde lang geht die Richterin alle drei bisherigen Urteile sowie die fast 50 Straftaten des mittlerweile 20-Jährigen durch. Auf sein Konto gehen Diebstähle, Hausfriedensbruch, Fahren ohne Führerschein, etliche Schwarzfahrten in Zügen, Körperverletzungen und Rauschgifthandel. Außerdem soll der Angeklagte mehrfach den Polizeinotruf gewählt und Straftaten gemeldet haben, die es nie gegeben hat. Seinen Vater habe er des sexuellen Missbrauchs bezichtigt.

Alle Straftaten hätten im Zusammenhang mit dem Motiv der „Konsumfinanzierung“ seiner Drogen gestanden, wie es unter Juristen heißt. Dabei sei der Beschuldigte auch in den Dunstkreis der „Hells Angels“ geraten. Von den Rockern sei er zeitweise eingesperrt worden, auch einen Schuss ins Bein habe er erlitten, führt Umealo-Wells aus.

Ständige Ortswechsel

Aktuell sitzt der 20-Jährige eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ab. Wie in seiner Kindheit und Jugend ist auch die Haftzeit von ständigen Ortswechseln geprägt. Von der Jugendstrafanstalt Schifferstadt wurde er in ein Gefängnis in Wittlich in der Eifel verlegt. Von dort aus ging es für ihn wieder zurück nach Schifferstadt. Der Grund war immer der gleiche: Auseinandersetzungen mit Mitgefangenen und dem Gefängnispersonal.

Derzeit befindet sich der Angeklagte im „Erwachsenenvollzug“. Er ist in der Frankenthaler Justizvollzugsanstalt untergebracht. „Dort geht es ruhiger zu“, sagt er leise vor Gericht und ergänzt: „Aber wenn es da knallt, dann richtig.“ In den Saal wird er in Handschellen geführt. Zwei Justizbeamte, ein Mann und eine Frau, lassen ihn nicht aus den Augen. Dabei wirkt der großgewachsene und durchtrainierte 20-Jährige eher zurückhaltend. Das Reden überlässt er seinem Verteidiger Thomas Düber. Vor allem dann, wenn es um den neuesten Vorwurf gegen ihn geht, um die Körperverletzung vor einem Jahr im Gefängnis in Wittlich. Er soll einen Zellennachbarn angegriffen haben. Verhandelt wird der Fall in Speyer, weil bei Heranwachsenden nicht der Tatort, sondern der Wohnsitz ausschlaggebend für das zuständige Gericht ist.

Der 24-jährige ehemalige Mitgefangene ist als Zeuge geladen und schildert die Attacke aus seiner Sicht. Der Angeklagte habe an seine Zellentür geklopft und ihn aufgefordert, Lebensmittel herauszurücken: Nudeln, Soße und ein Cola-Mischgetränk. Als er sich geweigert habe, sei er von dem Beschuldigten geschlagen worden. Wenig später hätten Gefängniswärter eingegriffen. Der 24-Jährige musste kurz ins Krankenhaus: Verletzungen an Kopf und Ellenbogen wurden festgestellt. Dennoch sagt er vor Gericht: „Ich möchte meine damalige Strafanzeige zurückziehen, um dem Angeklagten etwas Gutes zu tun.“ An dem Prozess vor dem Speyerer Amtsgericht ändert das allerdings nichts.

Sechs Monate länger in Haft

„Es wird nicht besser, und es ist die Frage, ob Sie noch einmal aus dem Gefängnis herauskommen“, fasst die Richterin die Situation des Beschuldigten zusammen. Gegen ihn lägen allein aus der laufenden Haft mehr als 30 Disziplinarverfahren vor. „Immer wieder auf Mitgefangene loszugehen – so etwas habe ich bisher nicht gekannt“, sagt Umealo-Wells und betont: „Sie sollten das irgendwann bleiben lassen.“

Die Haftdauer legt sie auf nun drei Jahre und drei Monate fest. Das bedeutet für den Angeklagten, der eigentlich Ende August das Gefängnis hätte verlassen können, eine sechs Monate längere Haftzeit. „Jetzt wird es besser, ich benehme mich“, verspricht der 20-Jährige am Ende des Verhandlungstages. Allerdings muss er sich bald erneut vor Gericht verantworten: Dem jungen Mann werden eine Falschaussage und eine weitere Körperverletzung vorgeworfen.

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