Ludwigshafen Zwölfjähriger soll sich mit IS-Ideologie identifiziert haben

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Der zwölfjähriger Deutsch-Iraker, der im November versucht haben soll, einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt zu verüben war schon vorher auffällig.

Der unter Terrorismusverdacht stehende Zwölfjährige soll vor dem versuchten Nagelbombenanschlag über das Internet und einen Handy-Mitteilungsdienst Kontakte zu radikalen islamischen Kreisen gepflegt haben. Die Generalbundesanwaltschaft ermittelt, wer den Jungen radikalisiert und angeleitet hat. Bei der Suche nach den Hintermännern besteht auch der Verdacht, dass es sich um Mitglieder einer terroristischen Vereinigung im Ausland handeln könnte. Die Karlsruher Behörde meint damit die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS). Der in Ludwigshafen geborene Zwölfjährige soll sich mit der IS-Ideologie identifiziert haben, wie aus Polizei- und Justizkreisen zu hören ist. Seine Radikalisierung soll vor allem über das Internet gelaufen sein. Der Junge ist den Behörden schon vor dem versuchten Anschlag wegen seiner Schulprobleme und seines aggressiven Verhaltens aufgefallen. Er soll Probleme mit Autoritäten in der Schule und ein bedenkliches Frauenbild gehabt haben. Er musste deshalb das Carl-Bosch-Gymnasium verlassen und bekam dort Hausverbot erteilt. Nach Recherchen der RHEINPFALZ hat der Junge, der mittlerweile in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht ist, auch Hausverbot in mehreren Ludwigshafener Moscheen. Dies hatte jedoch weniger mit seiner IS-Gesinnung zu tun. Vielmehr hatte der Junge auch dort durch sein Verhalten den Unmut der Moscheebesucher und -verantwortlichen auf sich gezogen. Ein Vertreter der Othman Ibn Affan Moschee in der Stadtmitte sagt: „Der ist nur frech gewesen, sonst nichts. Er konnte sich einfach nicht benehmen. Er hörte nicht zu, machte, was ihm einfiel. Am Wochenende gibt es hier Arabisch- und Religionsunterricht. Wir haben genug Kinder hier. Deshalb konnten wir nicht auch noch einen wie ihn hier gebrauchen.“ Der Mann will seine Moschee mit dem Jugendlichen nicht in Verbindung gebracht wissen und gibt den Rat: „Fragen Sie mal bei den Türken nebenan. Er ist dort öfter gewesen.“ In der Merkez (Zentrums) Moschee nebenan, die keinem Dachverband angehört, ist der Junge ein bekanntes Gesicht gewesen. Auch hier möchte man auf keinen Fall mit ihm in Verbindung gebracht werden. Ein Vertreter der Gemeinde, der namentlich nicht genannt werden will, bestätigt, dass der Junge in die Moschee kam, bis man ihn dort nicht mehr geduldet habe. „Der Junge hatte kein Benehmen. Er hat hier nur gestört. Deshalb wollten wir ihn hier nicht mehr haben. Um ideologische Themen oder IS ging es dabei nicht.“ Ein anderer Gläubiger in der Moschee sagt, dass der Junge eigenartige religiöse Vorstellungen gehabt habe, die von denen der Gemeinde abwichen. Auch außerhalb der Moscheen blieb das Kind verhaltensauffällig. Nach Angaben der Schulaufsichtsbehörde (ADD) in Trier hat es auch nach dem Verlassen des Gymnasiums weitere Probleme gegeben. Nach dem Wechsel auf die Karolina-Burger-Realschule plus hat der Junge immer wieder das Gelände des Gymnasiums betreten und den Schul- und Unterrichtsbetrieb gestört. Das Hausverbot sei zu Beginn des Schuljahres 2016/17 erteilt worden. Die Schule habe immer wieder das Gespräch mit den Eltern gesucht. Seine Familie soll nach RHEINPFALZ-Informationen patriarchal geprägt sein, die Mutter kaum und der Vater nur schlecht Deutsch sprechen. Die Eltern sollen wenig kooperativ gewesen sein. Die Schule schaltete im Herbst 2014 schließlich das Jugendamt ein. Der Fall landete auch im „Haus des Jugendrechts“ – einer Einrichtung, in der sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt gemeinsam unter einem Dach mit Jugendkriminalität auseinandersetzen. Damals ging es um Beleidigungen, Drohungen und Körperverletzungen – nicht um Terrorismus. In Ludwigshafen soll es keine dschihadistische Jugendszene geben, der Junge suchte dann über das Internet nach Verbindungen zu Radikalen. Wie vor einigen Tagen bekannt wurde, soll sich der Zwölfjährige über ein soziales Netzwerk mit dem 17-jährigen Lorenz K. aus Österreich über Bombenbau ausgetauscht haben. Der wiederum soll einen Anschlag auf US-Militäreinrichtungen im pfälzischen Ramstein geplant haben. Mittlerweile befindet sich Lorenz K. in Haft. Der Zwölfjährige ist aufgrund seines Alters nicht strafmündig. Straffällige Jugendliche können juristisch erst ab 14 Jahren zur Verantwortung gezogen werden. Die Eltern haben das Kind in die Obhut des Ludwigshafener Jugendamts gegeben. Nach einem Gerichtsbeschluss befindet es sich derzeit in einer nicht näher benannten geschlossenen Einrichtung. Dieser Beschluss gilt allerdings nur für einen gewissen Zeitraum. Was dann mit dem Jungen passiert, wird momentan hinter verschlossen Türen beraten. Oberbürgermeisterin Eva Lohse (CDU) hat schon im Dezember appelliert: „Das Land darf uns mit diesem Fall nicht alleine lassen.“ Der Ludwigshafener Fall hat aufgrund des Alters des Kindes bundesweit für Aufsehen gesorgt. Doch islamistische Radikalisierung von Jugendlichen ist mittlerweile kein Einzelphänomen mehr. Nach Recherchen des SWR sind Beratungsstellen mehr als 110 Fälle bekannt, in denen Kinder bis 14 Jahre betroffen gewesen seien.

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