Rheinpfalz Radkörbe angeblich wieder sicher

«Mannheim.» Mit einem hohen Aufwand haben es die Behörden offenbar geschafft, eine Diebstahlserie von jungen Nordafrikanern in Mannheim zu stoppen. Bei den Ermittlungen soll sich zudem herausgestellt haben, dass mindestens 18 der Jugendlichen falsche Angaben zu ihrer Person gemacht haben.

Seit Ende März seien in Mannheim keine Diebstähle aus Radkörben mehr angezeigt worden, so die Stadt. Diese führt das auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Ordnungsamt, Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Der Personal- und Zeitaufwand, um das Problem in den Griff zu bekommen, sei hoch gewesen. Viele Monate lang hatte eine Gruppe junger Nordafrikaner in Mannheim für Probleme gesorgt. Spezialisiert hatten sie sich auf Diebstähle aus Fahrradkörben. Hunderte von Anzeigen waren bei der Mannheimer Polizei deshalb seit 2016 eingegangen. Weil die jungen Leute teilweise noch nicht strafmündig (unter 14) beziehungsweise Alter und Identität wegen fehlender Ausweise unbekannt waren, mussten die Behörden dem Treiben oft ohnmächtig zusehen. Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) wandte sich Ende Oktober des vergangenen Jahres an Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) und bat das Land um Unterstützung. Nachdem das Schreiben zunächst für Streit zwischen Strobl und Kurz gesorgt hatte, einigte man sich schließlich darauf, Aufenthaltsverbote auszusprechen oder die Jugendlichen in die zuständigen Kommunen zurückzubringen. Nun hat die Mannheimer Polizei bei 53 straffällig gewordenen sogenannten unbegleiteten minderjährige Ausländern vorwiegend aus Marokko Verfahren zur Klärung der Identität eingeleitet. Erste Ergebnisse liegen nach Angaben der Stadt nun vor: In 18 Fällen sollen die Jugendlichen zum Teil mehrfach falsche Daten zu ihrer Person angegeben haben. Sie seien bereits volljährig gewesen. Es handelt sich hierbei um junge Männer, die das Mannheimer Jugendamt zwischen 2015 und 2018 in Obhut genommen hatte. Bei sogenannten Personenfeststellungsverfahren werden Fingerabdrücke an die Heimatländer übermittelt und dort abgeglichen. „Wir freuen uns, dass die Ergebnisse vorliegen. Dies bringt uns Klarheit in Hinblick auf die Strafmündigkeit“, sagte Bürgermeisterin Ulrike Freundlieb (SPD). Wenn die Jugendlichen volljährig sind, können sie nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden und das Jugendamt ist nicht mehr zuständig. Diese komplexen Verfahren sind laut Stadt nur möglich, wenn eine Person strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. „Weder durch die qualifizierte Inaugenscheinnahme noch eine medizinische Altersfeststellung kann letztlich das exakte Alter eines Menschen festgestellt werden“, sagt Freundlieb. Auch die medizinische Altersfeststellung habe in entsprechenden Fällen keine Klarheit gebracht. Sie führe in der Regel zu einer Altersspanne von bis zu drei Jahren. In einem Strafprozess werde dann meist zugunsten des Angeklagten das geringstmögliche Alter angenommen. Grundsätzlich wünscht sich die Stadt eine landes- beziehungsweise bundesweite Klärung der Frage, wann eine „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ durch das Jugendamt und wann eine medizinische Altersfeststellung erfolgen soll. Eine weitere Frage sei, ob die Verfahren zur Identifizierung schneller in Angriff genommen werden können. Eine „Beweislastumkehr“ – ein Jugendlicher, der ohne Papiere einreist und behauptet, minderjährig zu sein, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als volljährig – sei derzeit rechtlich nicht möglich.

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