Rhein-Pfalz Kreis Nur noch wirre Erinnerungen

Wer hat im Club angefangen? Diese Frage bleibt ungeklärt.
Wer hat im Club angefangen? Diese Frage bleibt ungeklärt.

«Schifferstadt/Speyer.»Weil sie mehrere Gäste der Kaiserslauterer Diskothek „Nachtschicht“ im Oktober 2017 geschlagen haben sollen, haben sich fünf Schifferstadter vor dem Jugendschöffengeschicht des Amtsgerichts Speyer verantworten müssen. Ihre Erinnerungen an die Nacht waren wirr. Doch in einem Punkt waren sich die Angeklagten einig.

Wie ein Kaleidoskop wirken die Erinnerungsschnipsel der fünf jungen Männer. Was an diesem Morgen im Oktober 2017 zwischen vier und fünf Uhr geschehen ist, ist nur bruchstückhaft rekonstruierbar. Die einen wollen – wenn auch unbeabsichtigt – mittendrin gewesen sein, die anderen teils nichts mitbekommen haben. Bis auf den Fahrer waren die 20- bis 23-Jährigen alle angetrunken. Der erste Akt spielte sich in einem relativ schmalen Gang ab, der zur Bar führt. Wie schmal der ist, da wichen die Beschreibungen ziemlich voneinander ab. Einer der später Verletzten wollte nach hinten an die Bar, wo schon zwei seiner Kumpels saßen. Andere kamen entgegen. Und so sei es zu einer kleinen Rempelei gekommen. Völlig unabsichtlich, weil es halt eng war. Das sahen nicht alle so. Streit und Schubsereien seien klar Absicht gewesen. Ein Zeuge schilderte, er habe einen Schlag auf den Hinterkopf bekommen, einer sah einen anderen am Boden. Alles war im Gewühl. Und alles ging ganz schnell. Er habe sich mit einer Ohrfeige – einer einzigen – gegen einen Angriff gewehrt, aber keine Fäuste benutzt, sagte ein Angeklagter. Sehr schnell seien die Türsteher da gewesen und hätten einige der mehr oder weniger Beteiligten rausgeworfen, während andere – sie hatten den Geburtstag eines Kumpels feiern wollen – drin bleiben durften. Sie seien dann noch etwa eine Stunde in der Diskothek geblieben, sagten die Mitglieder dieser Gruppe. Die Rausgeworfenen seien derweil draußen gestanden, hätten verärgert diskutiert und auf die andern Beteiligten gewartet, um noch mal das Für und Wider zu diskutieren. Etwa eine Stunde habe man herum gestanden, sagte einer der Zeugen. Irgendwann habe er nur noch heim gewollt und sei zu seinem Auto gelaufen, um den Kumpel zu wecken, der dort drin schlief. Mittlerweile war auch die andere Gruppe vor der Tür – und sei ihm hinterhergelaufen, berichtet der junge Schifferstadter. Einer wollte den Kumpel aus dem Auto heraus ziehen, und habe ihn geschlagen. Und dann, ja dann sei auch schon die Polizei gekommen. Während die Beschreibung der Ereignisse recht wirr war, waren sich die Zeugen und die jungen Schifferstadter, von denen einer nicht mehr in seiner Heimatstadt lebt, einig: Niemand hatte gesehen, wer geschlagen oder getreten hatte, niemand erkannte einen Täter im Gerichtssaal. Verteidiger Uwe Kirsch aus Karlsruhe sagte gar, er habe in der ganzen Strafakte den Namen seines Mandanten nicht gefunden. Dabei ist de Namensnennung ein wichtiger Punkt im Prozess: Alle, Zeugen wie Angeklagte, waren von der Polizei kurz nach der Tat als Beschuldigte vernommen und fotografiert worden. In einer zweiten Einzelvernehmung war jedem ein Foto vorgelegt worden, mit dem Namen des Fotografierten, in dem die Polizei den Haupttäter vermutete. Die meisten glaubten ihn als Täter zu erkennen. So war sein Name in die Protokolle der Vernehmungen gekommen, und es sah so aus, als ob die Zeugen ihn mit Namen identifizierten, obwohl sie nur den Fotografierten benannten, ohne ihn zu kennen. Damit waren die Täter-Identifizierungen wertlos. Außer für die Feststellung, dass sie anwesend waren. Eine sogenannte Wahllichtbildvorlage im Ermittlungsverfahren erfordert, dass dem Zeugen mindestens acht Fotos ohne Namen vorgelegt werden. Andernfalls ist die Gefahr der nur vermeintlichen Wiedererkennung zu groß. Verurteilt wurden die Angeklagten nicht.

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