Ludwigshafen Ludwigshafen: Schuldfrage bei Gasexplosion auch vier Jahre später offen

23. Oktober 2014: Die Gasexplosion in Edigheim jährt sich am Dienstag zum vierten Mal. Archivfoto: Kunz
23. Oktober 2014: Die Gasexplosion in Edigheim jährt sich am Dienstag zum vierten Mal. Archivfoto: Kunz

Vor vier Jahren ist zwischen den Ludwigshafener Stadtteilen Edigheim und Oppau eine Gashochdruckleitung explodiert. Zwei Menschen starben, vier weitere wurden schwer verletzt. Es entstand ein Millionenschaden. Die Ermittlungen zur Unglücksursache stehen vor dem Abschluss. Es ist weiter unklar, ob sich jemand für die Katastrophe vor Gericht verantworten muss.

Bagger rammt Spundwand in die Erde



Zu dem Unglück am 23. Oktober 2014 war es gekommen, als Bauarbeiter die Pipeline zur Wartung freilegen wollten. Laut Staatsanwaltschaft wurde dabei mit einem Bagger eine Spundwand in den Boden getrieben. Die Hochdruckleitung wurde von der Spundwand an zwei Stellen durchlöchert. Es kam zu einer verheerenden Explosion.

Vier Beschuldigte



Die Staatsanwaltschaft hat danach ein Ermittlungsverfahren gegen zwei verantwortliche Mitarbeiter der Pipeline-Betreiberfirma Gascade (eine BASF-Tochter) sowie den Bauleiter und den Polier der Baufirma eingeleitet. Der Verdacht: Sie sollen durch fahrlässiges Handeln die Explosion herbeigeführt haben. Doch ob sich das Quartett für die Katastrophe vor Gericht verantworten muss, ist auch vier Jahre später völlig offen.

Leitung war gefährlich dünn



Denn möglicherweise wäre das Unglück auch passiert, wenn die Bauarbeiter die Leitung vorsichtig per Hand freigelegt hätten. Die Wandstärke der Rohrleitung betrug an der Unglücksstelle durch Korrosion weniger als einen Millimeter. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft erforscht deshalb ein Sachverständiger seit fast zwei Jahren die Umstände der Explosion. Die Materialtests sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Mit einem schriftlichen Gutachten ist vor 2019 jedoch nicht mehr zu rechnen.

Anklage oder Einstellung - beides möglich



„Wir müssen individuelle Schuld nachweisen. Ohne die Ergebnisse der Versuchsreihe können wir zu keiner abschließenden Einschätzung kommen“, sagt Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Ströber. Es gibt zwei Optionen: Entweder die Ermittlungen werden eingestellt oder es kommt zu einer Anklage.

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