Rhein-Pfalz Kreis Heßheimer Pfarrer stellt klar: Beerdigungen können trotz Coronavirus weiterhin stattfinden

Michael Göttlicher.
Michael Göttlicher.

Das Coronavirus hat in den vergangenen Tagen nicht nur unser Leben stark verändert. Viele Menschen fragen sich mit Blick auf die neuen Ausgangsbeschränkungen und Versammlungsverbote auch, wie Beerdigungen in der Krise ablaufen werden. Eine Nachricht aus Heßheim hatte deshalb kürzlich für Aufsehen gesorgt.

Die Teilnahme eines Pfarrers aus Heßheim bei einer Beerdigung stand auf der Kippe, vermeldete vergangene Woche der Evangelische Pressedienst. Weil bereits zu viele Menschen an der Beisetzung teilnehmen wollten, sollte er ausgeschlossen werden. Erst ein Gespräch zwischen dem Landeskirchenpräsidenten und dem Landrat habe klären können: Der Pfarrer darf bei der Beerdigung seinen Dienst tun. Auf Nachfrage der RHEINPFALZ bei Pfarrer Michael Göttlicher von der Protestantischen Kirchengemeinde Heßheim stellt sich dann heraus: Das stimmt so alles nicht. „Eine Bestatterin hatte im Vorfeld bei der Kreisverwaltung nachgefragt, wie in Zeiten von Corona und Allgemeinverfügungen die aktuelle Regelung für Beerdigungen sei“, erklärt Göttlicher. Mehr nicht. Seine Teilnahme an Beerdigungen habe zu keinem Zeitpunkt auf der Kippe gestanden. Vergangene Woche habe er nicht mal eine Beisetzung auf dem Terminplan gehabt. Göttlicher beruhigt: „Auch in Zeiten von Corona gilt: Der engste Familienkreis darf an den Beerdigungen teilnehmen, und Pfarrer dürfen Trauerfeiern leiten.“ Das sei allein schon aus seelsorgerischer Pflicht geboten.

Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich

Was die Größe der Trauergemeinde angeht, verweist Göttlicher auf die Empfehlungen der Evangelischen Landeskirche der Pfalz, die sich mit Blick auf die Eindämmung des Coronavirus an ihre Pfarrer gewandt hat: „Die engsten Angehörigen sollten dabei sein“, sagt Göttlicher. Sie hätten vermutlich sowieso engen Kontakt zueinander, könnten den angeratenen Abstand von eineinhalb Metern gegebenenfalls nicht einhalten, wenn sie etwa im gleichen Haushalt lebten. Bei entfernteren Angehörigen, die möglicherweise von weiter weg zur Trauerfeier anreisen würden, rät er: „Überlegen Sie sich, ob das sinnvoll und sicher ist.“ Je größer und gemischter die Trauergemeinde, desto höher sei das Risiko für eine Ansteckung mit dem oder Verbreitung des Coronavirus.

Außerdem empfehle die Landeskirche aufgrund der Corona-Krise, eine Feuerbestattung statt einer Erdbestattung in Betracht zu ziehen. „Der Unterschied ist“, so Göttlicher, „dass bei einer Erdbestattung zwischen Tod und Beisetzung nur zehn Tage liegen dürfen. Bei einer Feuerbestattung aber zwei Monate.“ Wer sich also für letzteres entscheide und erst in zwei Monaten die Trauerfeier abhalte, könne möglicherweise mehr Menschen die Chance geben, sich persönlich zu verabschieden. „So gewinnt man Zeit und kann sehen, wie sich die Corona-Krise weiter entwickelt.“

Der Wille des Verstorbenen zählt

Göttlicher verweist aber auch auf die Nachteile, die eine so lange Wartezeit auf eine Feuerbestattung haben kann: „Je länger Tod und Trauerfeier auseinanderliegen, desto schwieriger ist die seelsorgerische Begleitung der Trauerphase.“ Es gelte abzuwägen, was im Fall der Fälle seelsorgerisch geboten sei. Und: „Man muss auch den Willen des Verstorbenen respektieren.“ Heißt: Wer sich eine Erdbestattung wünscht, bekommt die auch in Zeiten von Corona.

Seine Aufgabe sieht Göttlicher – auch nach Veröffentlichung der Nachricht des epd – in der Beruhigung der Menschen. „Panik und Angst sind die größten Feinde in der Krise.“ Es sei an der Kirche und den Geistlichen, jetzt besonders sensibel und besonnen zu sein. Die Kirchengemeinde sei proaktiv eingestellt: „Wir haben Notbetreuungen in den Kitas eingerichtet, alle Kirchengruppen haben auch jetzt noch Kontakt über Telefon oder Smartphone und tauschen sich aus“, sagt Göttlicher. Das Pfarramt sei geöffnet – bevorzugt für telefonische Anfragen, Geburtstagswünsche kämen jetzt per Telefon. Sonntags werden die Glocken geläutet, so Göttlicher. Gottesdienste und weitere Angebote werde es auf dem YouTube-Kanal der Gemeinde geben. „Wir halten es mit einer Gelassenheit, die im Glauben verankert ist“, sagt Göttlicher. Seine Ordinierung, die eigentlich für Anfang Mai geplant war, wird nun verschoben. „Wir warten jetzt mal Ostern ab und sehen dann weiter.“

Zur Sache: Die Regeln in den Kreisen für Trauerfeiern und Beisetzungen

Im Rhein-Pfalz-Kreis gelten Trauerfeiern, die in der Regel in Trauerhallen abgehalten werden, als Veranstaltungen und sind daher laut Allgemeinverfügung – mit Ausnahmen – nicht mehr zulässig. Bestattungen sind davon ausgeschlossen und können laut Kreissprecherin Kornelia Barnewald „in angemessenem Rahmen“ weiter stattfinden. Eine Beerdigung unter freiem Himmel ist zulässig, sofern zwischen allen Beteiligten ein Abstand von zwei Metern eingehalten wird. Muss die Trauerhalle zwingend genutzt werden, muss dort für ausreichend Belüftung gesorgt und ein Mindestabstand bei der Bestuhlung eingehalten werden. Es dürfen nur so viele Menschen teilnehmen, wie es Stühle gibt. In der VG Lambsheim-Heßheim hat man sich laut Bürgermeister Michael Reith (SPD) zudem darauf geeinigt, dass bei Erdbestattungen unter freiem Himmel eine Trauergemeinde mit maximal 20 Personen zulässig ist. Der Pfarrer und die Bestatter kommen hinzu. Die Pfarrer müssen in ihrer Rede zudem darauf hinweisen, dass ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist.

Im Kreis Bad Dürkheim sind Bestattungen aktuell nur im engsten Familienkreis erlaubt. Es gilt die Richtlinie: verwandt und verschwägert bis zum zweiten Grad. Damit sind Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder und Enkel des Verstorbenen eingeschlossen, sofern sie noch leben. Die maximale Teilnehmerzahl im Kreis Bad Dürkheim liegt bei 15. Darauf haben sich die Bürgermeister verständigt. Entscheidend ist hier aber der Ort der Trauerfeier: Die Mitglieder der Trauergemeinde müssen einen Abstand von eineinhalb Metern einhalten und die geltenden Hygieneregeln angewendet werden können. Sonst dürfen nicht so viele Menschen an der Beerdigung teilnehmen.

Michael Göttlicher.
Michael Göttlicher.
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