Rhein-Pfalz Kreis Erst prüfen, dann angeln

«Ludwigshafen.» Wer legal angeln möchte, muss eine staatliche Fischereiprüfung ablegen. Das ist bei der Kreisverwaltung möglich, die Sitz der Unteren Fischereibehörde ist. Die nächste Prüfung findet am Freitag, 7. Juni, im Kreishaus statt.

Interessierte können laut Kreisverwaltung ab sofort persönlich den Antrag auf vorläufige Zulassung zu dieser Prüfung bei der Abteilung Gesundheit und Verbraucherschutz in der Außenstelle der Kreisverwaltung in der Dörrhorststraße in Ludwigshafen stellen. Die Kreisverwaltung bittet vorab um eine telefonische Terminvereinbarung unter der Nummer 0621/5909-792. Bei der Anmeldung für die Prüfung wird der Personalausweis benötigt. Eine Anmeldung zur Prüfung kann laut Verwaltung auch über die Fischereiverbände erfolgen. Anmeldeschluss ist vier Wochen vor dem Prüfungstag, spätestens also am Freitag, 10. Mai. Die endgültige Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass Bewerber bis zum Prüfungstag neben anderen Zulassungsvoraussetzungen gegenüber der Unteren Fischereibehörde nachweisen, dass sie mindestens 35 Stunden an einem Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die Fischereiverbände und Fischereiorganisationen der Pfalz veranstalten jeweils Schulungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung. Was den Beginn der Lehrgänge, fahrtgünstig gelegene Schulungsorte, Kosten für den Lehrgang und das Lehrmaterial betrifft, geben im Einzugsgebiet des Rhein-Pfalz-Kreises folgende Verbände Auskunft:der Sportfischereiverband Pfalz in Speyer (Telefon 06232/629415) und der Landesfischereiverband Pfalz in Ludwigshafen (Telefon 06237/404084). Neben dem 35-stündigen Pflichtstundennachweis an einem Lehrgang müssen Prüfungsinteressenten bis zum Prüfungstag das 13. Lebensjahr vollendet haben oder es muss die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter vorliegen, dass die Prüfung abgelegt werden kann.

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