Ludwigshafen Enormer Blutverlust

Vor dem Bad wurde der Ludwigshafener niedergestochen.
Vor dem Bad wurde der Ludwigshafener niedergestochen.

Angesichts der Schwere seiner Verletzungen und des Blutverlustes sei es „erstaunlich“, dass ein 51 Jahre alter Türke nach den Stichen in seinen Bauch noch fünf Tage gelebt habe und mehrfach operiert werden konnte. Diese Einschätzung hat Rechtsmedizinerin Dorothea Hatz gestern im Mordprozess um die tödliche Messerattacke vor dem Frankenthaler Hallenbad im Januar 2018 abgegeben. Opfer und Angeklagter stammen aus Ludwigshafen

Die Gutachterin geht davon aus, dass die Tat – angeklagt ist ein 26-jähriger Landsmann des Opfers – mit einem sehr scharfen Messer begangen worden ist. Hatz und eine gestern als Zeugin befragte Chirurgin des Klinikums Ludwigshafen waren sich einig, dass die Klinge der Tatwaffe eine gewisse Länge haben muss, um die beim Opfer festgestellten Verletzungen zu erklären. Nach Darstellung beider Ärztinnen trennte das Messer nicht nur Teile des Dünndarms auf, sondern erwischte zudem wichtige Blutgefäße tief im Innern der Bauchhöhle. Der Blutverlust des 51-Jährigen sei schon beim Eintreffen im Klinikum extrem gewesen. Gemessen wurde ein Hämoglobinwert von 5,1 – normal ist Rechtsmedizinerin Hatz zufolge bei erwachsenen Männern die Zahl 14. Komplikationen als Folge dieses Blutverlustes seien es auch gewesen, die fünf Tage nach der Tat zum Tod des aus Ludwigshafen stammenden Kampfsportlers führten. Die körpereigene Produktion von Gerinnungsstoffen komme in solchen Fällen trotz Massenzufuhr von Fremdkonserven nicht hinterher, zahlreiche Blutungen im ganzen Körper seien praktisch nicht mehr zu stoppen. Ob am Ende die Hirnblutung oder multiples Versagen innerer Organe todesursächlich war – das sei wohl eine eher „akademische Diskussion“, sagte Hatz. Keinen Zweifel ließ die Gutachterin aber daran aufkommen, dass die mit dem Messer zugefügte Verletzung am Bauch tödliche Wirkung hatte. Die weiteren Blessuren, darunter ein Durchstich des Oberarms und ein Schnitt an der Seite des Brustkorbs, sprächen für den vergeblichen Versuch des Opfers, sich vor dem Angriff schützen zu wollen. Von dem Messer, das der 26-Jährige bei der Tat verwendet haben dürfte, fehlt jede Spur. Unmittelbare Tatzeugen konnten im bisherigen Verfahren nur eine sehr vage Beschreibung liefern. Einer hatte zumindest in seiner polizeilichen Vernehmung von einem schwarzen Kampfmesser gesprochen. Richter Karsten Sauermilch hakte gestern beim Angeklagten nach, ob er etwas zum Verbleib der Tatwaffe sagen wolle. Verteidiger Heinrich Maul sagte, darüber müsse er mit seinem Mandanten erst einmal sprechen. Lieber nichts sagen wollte auch ein gestern geladener Zeuge. Er berief sich – wie zuvor schon andere Zeugen – zunächst auf Paragraf 55 der Strafprozessordnung, das sogenannte Auskunftsverweigerungsrecht. Sein Anwalt will jetzt prüfen, ob eine Aussage rein über den Tatablauf, den der Mann aus nächster Nähe beobachtet haben will, dennoch möglich ist. Der Prozess wird am 28. Januar, 10 Uhr, fortgesetzt.

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