Rhein-Pfalz Kreis Drogen und Doping

«Zweibrücken/Mutterstadt.»Mit einem Doping-Vergehen hat sich das Zweibrücker Schöffengericht befassen müssen. Ein 31-jähriger aus Mutterstadt wurde wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln und dem unerlaubten Besitz von Dopingmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Sie wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Durch eine Telefonüberwachung wurden die Ermittler auf den 31-jährigen Mutterstadter aufmerksam. Als Zollbeamte im Januar seine Wohnung durchsuchten, fanden sie mehr als 250 Gramm Drogen. Darunter auch Dopingmittel wie Testosteron und ähnliche verbotene Substanzen. Im Beisein seines Rechtsanwaltes räumte er die Anklageschrift von Staatsanwalt Felix Huth vollumfänglich ein. Mittlerweile nehme der Mutterstadter keine Drogen mehr. Er legte dem Gericht vier ärztliche Blutuntersuchungsprotokolle aus diesem Jahr vor. Daraus geht hervor, dass sich seine Blutwerte wesentlich verbessert haben. Der Angeklagte ist Kraftsportler und wollte durch die Einnahme von Dopingmitteln sein körperliches Leistungsvermögen erhöhen. Seinen Angaben zufolge ist aber das Gegenteil eingetreten. Für das kommende Jahr hat er sich bereits zu Drogen-Screenings angemeldet. Zudem legte sein Verteidiger dem Gericht eine Wiedereingliederungs-Vereinbarung mit seinem zuständigen Jobcenter vor. Daraus geht hervor, dass der Angeklagte zu Beginn des neuen Jahres eine Lehre als Kaufmann beginnen kann. Obwohl das Vorstrafenregister des jungen Mannes seit 2006 insgesamt sieben Einträge, darunter auch einschlägige Vorstrafen aufweist, wertete der Vorsitzende Richter Stefan Pick die Bemühungen des Angeklagten als positiv. Natürlich beachtete das Gericht auch die Tatsache, dass der Mann bereits zweimal zu Bewährungsstrafen verurteilt wurde. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Unter Berücksichtigung der Umstände und des Verhaltens des Angeklagten vor Gericht, wurde die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. In der Bewährungs-Phase muss er sich einem Bewährungshelfer unterstellen. Zusätzlich trägt er die Kosten des Verfahrens. In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte, dass er ein höheres Strafmaß erwartet hatte.

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