Rhein-Pfalz Kreis Denkmalschutz ist noch nicht geklärt

«Schifferstadt.»Noch ist in Sachen Denkmalschutz der ehemaligen Gaststätte am Schifferstadter „Ochsen“ nichts geklärt. Einbauten wie Teppiche und Tapeten müssen raus, bevor die Denkmalschutzbehörde entscheiden kann. Wie lange das dauert, ist noch offen.

Muss das ehemalige Lokal „Zum Ochsen“ in Schifferstadt wie der angrenzende Tanzsaal unter Denkmalschutz gestellt werden? Denn Mitglieder des Vereins „Kulturelles Erbe Schifferstadt“ sind zu folgendem Schluss gekommen: Im Inneren der Gaststätte ist noch Fachwerk zu finden, die Außenansicht lässt auch auf altes Gebälk schließen. Die Obere und Untere Denkmalschutzbehörde haben sich das Eckgebäude angesehen, informierte Bauamtsleiterin Jana Hempel im Bauausschuss. Doch bevor eine Entscheidung der Behörde fallen kann, müssen Einbauten wie Teppiche oder Tapeten entfernt werden. Wann eine Entscheidung getroffen wird, ist laut Hempel noch offen. Der Gebäudekomplex soll zu einem Begegnungszentrum umgebaut werden. Das wurde im März 2017 bei einem Bürgerentscheid festgelegt. Dieser beinhaltete auch, dass das ehemalige Lokal nicht der Abrissbirne zum Opfer fallen, sondern das ganze Ensemble erhalten werden soll.

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