Rhein-Pfalz Kreis Abkassiert

Nicht angemeldet war die Firma der Angeklagten. Sie haben unter anderem eine Fassade angestrichen und Betontreppen für viel Geld
Nicht angemeldet war die Firma der Angeklagten. Sie haben unter anderem eine Fassade angestrichen und Betontreppen für viel Geld erneuert.

«Speyer/Schifferstadt.» Zu jeweils einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung sind zwei 39 und 45 Jahre alte Männer aus Worms gestern vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Speyer verurteilt worden. Zur Verhandlung erschien nur der jüngere Mann. Beide wurden des Wuchers und Betrugs zulasten zweier Senioren in Schifferstadt in der Zeit von April bis Juli 2016 schuldig befunden. Beide müssen zudem jeweils 20.000 Euro an Wiedergutmachung zahlen.

Drei Männer – ein Verfahren wurde schon im Vorfeld abgetrennt – haben Bauleistungen bei zwei Senioren in Schifferstadt erbracht. Der Firmennamen, unter dem sie agierten, war nicht angemeldet. Die Rechnungen, die die Männer ausstellten, standen zudem in keinem Verhältnis zu den erbrachten Leistungen. Bei einem 70-jährigen Schifferstadter führten die Angeklagten Verputzarbeiten aus, erneuerten Betontreppen und bauten einen Schuppen. Dafür kassierten sie 100.000 Euro und auch noch zusätzlich 19.000 Euro an Mehrwertsteuer, obwohl sie keine ordnungsgemäße Rechnung ausstellten und diese, da die Firma ja nicht angemeldet war, auch nicht abführten. Bei einem 73-jährigen Schifferstadter verlangten die drei Männer 15.000 Euro für einen Fassadenanstrich und Dacharbeiten, sollen aber dabei einen Sachschaden von zirka 10.000 Euro verursacht haben. Da weder der 45-jährige Angeklagte noch sein Anwalt bei der Verhandlung erschienen, wurde auch dieses Verfahren gestern abgetrennt und in ein Strafbefehlsverfahren übertragen. In solchen Verfahren können Angeklagte ohne mündliche Verhandlung verurteilt werden, was sofort geschah. Dabei entsprach das Gericht in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bereits im Vorfeld der Verhandlung hatte der Verteidiger des 39-Jährigen, Alexander Seifert, laut Richterin Sascha Umealo-Wells signalisiert, dass bei einer nicht höheren Freiheitsstrafe als einem Jahr, die auf Bewährung ausgesprochen werden soll, sein Mandant zu einem Geständnis bereit wäre. Er regte ein Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen an, um die Modalitäten mit allen Verfahrensbeteiligten klären zu können. Da dies das von der Verteidigung erwünschte Ergebnis erbrachte, legte der Angeklagte in einer Erklärung, die sein Anwalt verlas, ein Geständnis ab, in dem er die Taten als solches einräumte. Er bestritt jedoch die Höhe des angeklagten Schadens bei der zweiten Tat und die Höhe des Missverhältnisses zwischen erbrachten und berechneten Leistungen. Beides wird nun gesondert begutachtet, so dass beiden Angeklagten unter Umständen noch ein Nachtragsbescheid zugestellt werden kann. Der Angeklagte bedauerte seine Taten und versprach in der Erklärung, sich ab sofort rechtstreu zu verhalten. Der 39-Jährige, der in der siebten Klasse die Hauptschule verließ und dann mit seinen Eltern auf Märkten umherzog, sagte von sich selbst, dass er nur schlecht lesen und schreiben und nur einigermaßen rechnen könne. Derzeit lebt er wieder aus Einnahmen, die er auf Märkten erzielt. Ob als angemeldeter Betrieb, das mochte er auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft nicht beantworten. Verteidiger Seifert und Staatsanwaltschaft konnten sich in ihren Plädoyers aufgrund der zuvor getroffenen Vereinbarung sehr kurz halten. Keinen Zweifel ließ die Staatsanwaltschaft daran, dass es sich jeweils um Wucher und Betrug in einem besonders schweren Fall handele. Richterin Umealo-Wells meinte in der Urteilsbegründung, dass aufgrund der einschlägigen Vorstrafen des 39-Jährigen und der Tatsache, dass die Taten in seiner Bewährungszeit stattgefunden hätten, eine Bewährungsstrafe als gerade noch vertretbar anzusehen ist. Sie warnte den Angeklagten aber, dass er, sollte er nun in seiner vierjährigen Bewährungszeit weitere Taten begehen, mit Sicherheit ins Gefängnis komme. Die Wiedergutmachung ist in Raten von 100 Euro zu leisten.

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