Landau Vornamen: Ragnar und Ophelia sind Ausnahmen

Ella, Theo, Leon und Levi waren 2023 die beliebtesten Vornamen für in Landau geborene Kinder.
Ella, Theo, Leon und Levi waren 2023 die beliebtesten Vornamen für in Landau geborene Kinder.

Auf der Liste der beliebtesten Vornamen für in Landau geborene Kinder haben es 2023 zwei alte Bekannte zurück an die Spitze geschafft.

Der Name Ella, der bereits 2021 der beliebteste Landauer Mädchenname war, wurde elf Mal vergeben. Auch Leon, zuletzt 2017 auf dem Spitzenplatz bei den Jungs, hat es mit acht Vergaben 2023 wieder auf Platz eins geschafft, teilt sich diesen aber mit Levi und Theo. Das geht nach Angaben der Stadtverwaltung aus der Jahresstatistik des Standesamts hervor.

Emilia und Noah, die 2023 bundesweit die beliebtesten Vornamen waren und im Vorjahr auch die Landauer Lieblingsnamen waren, sind beide abgerutscht: Emilia landet mit sechs Beurkundungen noch auf Platz 7, während nur noch ein einziger Junge den Vornamen Noah erhielt. Beliebter waren in Landau beispielsweise Lina (10), Lia (9), Marie (8), Lea (7) und Mia (7) sowie Luca (7), Adam (6), Jonas (6), Emil (5), Henry (5), Leo (5), Luis (5) und Samuel (5).

Was wirklich selten ist

481 Vornamen wurden jeweils nur einmal beurkundet, darunter ganz neu Ragnar – wie der legendäre Wikinger, um den sich die beliebte Serie Vikings dreht. Aber beispielsweise auch Alma, Andy-Sandro, Edda, Elio, Fritzi, Ophelia, Pius, Santiago und Tjark zählen mit jeweils einer Beurkundung zu den seltenen Landauer Vornamen 2023.

Die meisten Kinder, mehr als 60 Prozent, erhalten von ihren Eltern „nur“ einen Vornamen, gut ein Drittel zusätzlich einen zweiten. Drei und mehr Vornamen kommen äußerst selten vor. Nur zwei Kinder bekamen in Landau 2023 mit Wolfgang und Rudolf sogar noch einen vierten Vornamen. Bei den zweiten Vornamen liegt in Landau bei den Mädchen Maria mit Abstand vorne; bei den Jungen ist Franz an der Spitze dicht gefolgt von Alexander, Karl und Michael.

Nicht alles ist erlaubt

Welche Vornamen erlaubt sind und welche nicht, ist klar geregelt. Das Standesamt prüft auf verschiedenen Wegen, ob es den gewünschten Vornamen bereits gibt. Wird es nicht fündig, liegt die Nachweispflicht bei den Eltern. Können auch diese den gewünschten Namen nicht als bekannt nachweisen, ergeht eine Anfrage an die Namensberatungsstellen der Uni Leipzig, die Gesellschaft für deutsche Sprache oder – bei ausländischen Staatsbürgern – das jeweilige Konsulat. Kann der Name als vorhanden nachgewiesen werden, wird er auch beurkundet.

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