Landau Vor Gericht: Geox zur Zahlung verdonnert

Doppelte juristische Niederlage für Geox, den Betreiber des Geothermie-Kraftwerks an der Eutzinger Straße: Die Firma muss tief in die Tasche greifen und rund 200.000 Euro nachzahlen; Konsequenz der gestrigen Urteile der Kammer für Handelsrecht am Landgericht.

Wie berichtet, hatte der Elektronik- und Sicherheitsdienstleister Bestec Services den Kraftwerksbetreiber verklagt, weil der seit September 2014 die vereinbarte Monatspauschale von 18.500 Euro nicht mehr überwiesen hatte. Die Leistungen hätten der Vergütung nicht entsprochen, begründete Geox die Zahlungsverweigerung. Seit einem Störfall im Februar 2014, als Thermalwasser unterirdisch austrat, ist das Kraftwerk stillgelegt. Landgerichtsvizepräsident Robert Schelp entschied nun zugunsten der Sicherheitsfirma Bestec. Geox muss ihr laut Urteil 178.000 Euro zahlen, dazu kommen Verzugszinsen in Höhe von 4377 Euro. Im zweiten Fall hatte der Kraftwerksbetreiber die Stromrechnung an Energie Südwest nicht vollständig gezahlt, weil die Rechnungen intransparent seien und weil der Vertrag intern nicht genehmigt worden sei. Auch hier entschied der Richter gegen Geox. Das Unternehmen muss 21.420 Euro nachzahlen. Eine Widerklage (also ein Gegenangriff des Beklagten) wurde nicht zugelassen. (rire)

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