Landau Verstoß gegen Corona-Auflagen: Wirt muss mit Bußgeld rechnen

Der Wirt hat gegen das Verbot zur Außenbewirtung verstoßen.
Der Wirt hat gegen das Verbot zur Außenbewirtung verstoßen.

Die Stadtverwaltung hat gegen einen Landauer Gastronomen ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Corona-Schutzauflagen eingeleitet. Das teilt die Stadt auf Anfrage mit. Der Gastronom habe gegen das Verbot zur Außenbewirtung verstoßen – zu einem Zeitpunkt, als es noch in Kraft war. Die Höhe des Bußgelds sei noch unklar, es handele sich um ein laufendes Verfahren, sagt Pressesprecherin Sandra Diehl. Sie betont, dass dies ein Einzelfall sei und die Ordnungsbeamten sonst auf die Einleitung von Bußgeldverfahren verzichteten und es meist bei Ermahnungen beließen.

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