Landau Tatort-Aufräumerin zu Geldstrafe verurteilt
Am 27. Januar 2019 ereignete sich in der Landauer Kneipe „Zillestub“ ein Gewaltverbrechen. Der Täter sitzt inzwischen hinter Schloss und Riegel. Vor dem Amtsgericht wurde nun über einen Nebenaspekt dieser Nacht verhandelt. Einer Frau wird vorgeworfen, die Ermittlungen der Polizei behindert zu haben. Die 51-Jährige hatte eine unvollständige Zeugenaussage abgelegt und vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte den Tatort aufgeräumt.
Das Opfer der Gewalttat wurde als Zeuge geladen und schilderte den Tathergang. Den Täter kannte er vorher nicht. Er kam mit ihm und einigen seiner Bekannten ins Gespräch, als diese gerade Dart spielten. Dabei fiel ihm auf, dass ein Mitspieler des späteren Schlägers sichtbar eingeschüchtert war. Er sei dann „im Befehlston“ aufgefordert geworden, die nächste Dartrunde zu spielen. Schon da drohte die Situation zu eskalieren, als der aggressive Mann ihn des Betrugs bezichtigte. Die Wogen konnten aber noch mal geglättet werden. Nach dem Spiel zog das spätere Opfer sich zunächst zurück, um dann später von weiterer Unruhe zu hören. Nun hatte der Mann es auf seinen Begleiter abgesehen, der dem Zeugen schon vorher als ängstlich und eingeschüchtert aufgefallen war. Was der Auslöser war, blieb unklar.
Täter lässt sein Opfer niederknien
„Er schrie ihn an: ,Du wäscht genau, was ablaaft, ab runner auf die Knie!’ Beim Rest der Anwesenden war aktives Wegschauen angesagt“, schilderte der Zeuge. Als sein erstes Opfer vor ihm niederkniete, verpasste der Täter ihm einen Schlag. Nun mischte sich der Zeuge ein, was die Wut des Schlägers noch mehr befeuerte. Es folgte ein minutenlanger Angriff, bei dem das zweite Opfer mit einem Aschenbecher, einem Stuhl und unzähligen Schlägen und Tritten malträtiert wurde. Unterstützt wurde der Täter dabei von seiner Schwester. Wie der Zeuge der RHEINPFALZ im Anschluss sagte, seien die beiden Geschwister vor Kurzem verurteilt worden. Dabei habe der Mann zwei Jahre und acht Monate Haft bekommen, seine Schwester etwas über ein Jahr auf Bewährung.
Der Beschuldigten im aktuellen Verfahren wurden vergleichsweise geringe Vergehen zur Last gelegt. Sie hatte der Polizei im Anschluss der Tat gesagt, sie habe die Situation zunächst nicht mitbekommen, weil sie in ihr Handy vertieft gewesen sei, und sei dann rausgerannt, als es richtig losging. Das nahm ihr das Gericht so nicht ab. Sie gestand außerdem ein, dass sie im Nachhinein mitgeholfen hatte, den Tatort aufzuräumen. „Mir ging es an diesem Tag sehr schlecht, ich hatte eine schlimme Diagnose von meinem Arzt bekommen. Ich wollte in dem Moment nur da weg“, sagte die Beschuldigte. „Ich hab noch nie Probleme mit dem Gesetz gehabt, für mich ist das alles eine Katastrophe.“ Einer Schuld war sie sich nicht bewusst. Sie habe der Polizei gesagt, was sie gesehen habe, ob man ihr das glaube oder nicht. Dass sie nach der Tat Tische und Stühle wieder hingestellt, Jacken weggeräumt hatte und so weiter, das leugnete sie nicht.
Nach der Tat richtet die Angeklagte das Mobiliar wieder her
Dem Gericht lag ein Video der Tat und den Minuten danach vor, das bei der Verhandlung nochmals gezeigt wurde. Die Brutalität, mit der der Täter minutenlang auf sein Opfer einprügelte, löste Kopfschütteln aus. Davon ließ er sich auch von einigen Frauen nicht abhalten, die ihn an der Fortführung seiner Tat hindern wollten. Stattdessen stieß er sie zum Teil aggressiv von sich und fing immer wieder aufs Neue an, sein Opfer zu bearbeiten. Als die Geschwister das Lokal endlich verlassen hatten, erschien die Angeklagte im Bild und begann, das Mobiliar wieder herzurichten.
Ob die Angeklagte die Täter kannte, kam bei der Verhandlung nicht zur Sprache. Ebenso wenig die Frage, ob sie bewusst Tatspuren verwischen wollte oder nur aufräumen wollte. Das Gericht sprach die Frau wegen bewusster Strafvereitelung schuldig. Das Strafmaß beträgt 50 Tagessätze zu je 30 Euro zuzüglich der Kosten des Verfahrens.