Landau / SÜW
Streit um Katastrophenschutz: Stadt und Kreis wettern gegen Land
Das Land zerschlägt per Verordnung die Interkommunale Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz zwischen der Stadt Landau und dem Kreis Südliche Weinstraße. Obwohl dieses Modell seit zwei Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird. Der Verdacht, dass das tatsächlich so ist, steht schon seit Ende vergangenen Jahres im Raum, nachdem im September die neue Regelung in Kraft trat. Sowohl im Kreishaus als auch im Landauer Rathaus schrillten die Alarmglocken. Mehrere Nachfragen beim Innenministerium in Mainz – manche davon blieben nach RHEINPFALZ-Informationen sehr lange unbeantwortet – bestätigten das, was niemand so recht glauben wollte: Stadt und Kreis müssen beim Brand- und Katastrophenschutz an vielen Punkten künftig getrennte Wege gehen.
Das kostet beide Seiten mehrere Millionen Euro, die überhaupt nicht da sind. Kein Wunder also, dass der Gemütszustand von Landrat Dietmar Seefeldt und OB Dominik Geißler (beide CDU) zwischen völligem Unverständnis und schäumender Wut oszilliert. Während Seefeldt davon spricht, dass das Vorgehen des Landes widersprüchlich sei, da es einerseits die Interkommunale Zusammenarbeit aktiv fördere und andererseits diese nun verbietet, ist Geißlers Wortwahl noch deutlicher. „Wir haben in einem Brief klar geschrieben, dass das Quatsch ist“, sagt der OB. „Das ist Schilda in Hochpotenz.“ Wieso begibt sich das Landesinnenministerium auf die Reise in die Stadt, in der die Menschen durch ihre Torheit glänzen?
Kreise und kreisfreie Städte müssen Katastrophenschutz gewährleisten
„Der Klimawandel beeinflusst zunehmend die Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen. Vor diesem Hintergrund wurde der Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz in der vergangenen Legislaturperiode grundlegend neu organisiert und gestärkt“, erklärt eine Sprecherin des Innenministeriums auf RHEINPFALZ-Anfrage. Ziel der Novellierung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes sowie der Einführung einer Katastrophenschutzverordnung sei es gewesen, die Aufgabenträger und Einsatzkräfte besser zur Bewältigung künftiger Herausforderungen zu befähigen. Die angesprochenen Aufgabenträger sind die Landkreise und kreisfreien Städte, also etwa der Kreis SÜW und die Stadt Landau.
Bis dahin gehen Landrat und OB noch mit. „Grundsätzlich begrüßen wir die neue Landesverordnung, da sie klare Zuständigkeiten für den Katastrophenfall schafft“, erklären die beiden. Die weitere Erklärung des Ministeriums sorgt allerdings für Kopfschütteln. „Die Katastrophenschutzverordnung (...) schreibt vor, dass bestimmte Fähigkeiten als erforderliche Mindestvorhaltung bei jedem Aufgabenträger vorzuhalten sind“, so die Sprecherin. „Zum einen ist eine möglichst große kommunale Eigenverantwortung beabsichtigt, zum anderen eine bessere Vergleichbarkeit und Standardisierung der Leistungsfähigkeiten, um im Krisenfall durchhaltefähiger und redundant agieren zu können.“
Ministerium erlaubt Zusammenarbeit nur unter strengen Bedingungen
Vereinfacht gesagt bedeutet das: Es reicht nicht, dass der Kreis SÜW und die Stadt Landau gemeinsam einen Einsatzleitwagen haben. Stattdessen brauchen beide ihr eigenes Fahrzeug. Oder anders gesagt: An dieser sowie an mehreren anderen Stellen wird die Interkommunale Zusammenarbeit künftig nicht mehr möglich sein.
Die Ministeriumssprecherin wiederum betont, dass die Kooperation nicht nur zugelassen, sondern ausdrücklich erwünscht sei – „solange sie nicht dazu führt, dass die Mindeststandards der Katastrophenschutzverordnung unterschritten und das Schutzniveau der Bevölkerung dadurch ausgehöhlt wird“. Nur wenn jede Gebietskörperschaft die erforderlichen Fähigkeiten grundsätzlich selbst vorhalte, könne sie im Bedarfsfall auch wirksam Hilfe für die Nachbarn leisten.
CDU im Stadtrat möchte eine Erklärung haben
Diese Haltung der Noch-Landesregierung sorgt nicht nur bei Geißler und Seefeldt für Irritationen. Auch die CDU-Fraktion im Stadtrat ist verwundert, wie aus einer Anfrage hervorgeht, die in der Sitzung Ende April behandelt wird und der RHEINPFALZ bereits vorliegt. Es sei bekannt, dass es für die Zusammenarbeit mit dem Kreis einer ministeriellen Ausnahmegenehmigung bedürfe, schreiben Ralf Eggers und Peter Lerch. „In Anbetracht der beträchtlichen Vorteile einer solchen Kooperation ging man allerdings von einer Zustimmung aus. Dass das Ministerium dies nun allein mit dem Hinweis auf formale Vorgaben verweigert, bestürzt uns.“
Für die Christdemokraten sei nicht ersichtlich, warum die bisher gute Zusammenarbeit aufgegeben und durch eine teurere, getrennte Organisation für Kreis und Stadt ersetzt werden solle. „Sollte die Information im Stadtrat nicht plausibel und nachvollziehbar die vom Ministerium geforderten teuren Strukturen begründen, behalten wir uns vor, zu beantragen, dass der rheinland-pfälzische Innenminister oder ein Vertreter dem Landauer Stadtrat hierzu Rede und Antwort steht“, heißt es zum Abschluss der Anfrage. Pikant daran: Das Innenministerium in Mainz könnte bald CDU-geführt sein.
