Landau
Stadt gibt Fehler zu: Warum eine Abschiebung scheiterte
Hinter einer Abschiebung stehen immer ein menschliches Schicksal, ein logistischer Plan, aber eben auch ein bürokratischer Akt. Bei einem Mann, der kürzlich vom Ausländeramt der Stadtverwaltung Landau abgeschoben werden sollte, ist ein bürokratischer Fehler passiert – und hat die Abschiebung des Ägypters platzen lassen. Diesen Fehler hat die Verwaltung nun selbst öffentlich gemacht.
Wie die Behörde gegenüber der RHEINPFALZ mitteilt, war der knapp 30 Jahre alte Mann 2022 aus Ägypten nach Deutschland gekommen. „Sein Asylantrag wurde zügig abgelehnt, ebenso wurde kein Flüchtlingsstatus zuerkannt“, so die Stadtverwaltung. Im Frühling 2023 habe ihn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz Bamf, zur Ausreise aufgefordert. Der Betroffene kam dem nicht nach. Er legte Rechtsmittel ein, schöpfte die Möglichkeiten des Widerspruchs aus. Dennoch blieben die Behörden bei ihrer Ursprungsentscheidung: Der in Landau lebende Mann muss das Land verlassen.
Ein Pass im Generalkonsulat
Für die Abschiebung zeichnete die Stadtverwaltung verantwortlich. Die Rückführung war für Mitte Februar geplant. Dafür brauchte der Ägypter jedoch einen Pass. Deshalb wurde er Anfang des Monats in seiner Wohnung in Landau widerstandslos aufgegriffen, wie die Stadtverwaltung schreibt, und zum Generalkonsulat Ägyptens in Frankfurt gebracht, um die Papiere zu besorgen. Anschließend wurde der Mann in die Abschiebehaft nach Ingelheim gebracht, von wo aus er am 10. Februar zum Flughafen transportiert werden sollte, um in einen Flieger nach Ägypten zu steigen.
Doch daraus wurde nichts. Der Grund: Einer Sachbearbeiterin der Stadtverwaltung war ein formaler Fehler unterlaufen. Bei jeder Abschiebung müssen vier behördliche Stellen in den Vorgang eingebunden sein, damit diese über die Bühne gehen kann. Die städtische Mitarbeiterin hatte jedoch nur drei Institutionen informiert, wie die Verwaltung mitteilt. Die Abschiebung musste aufgrund der damit fehlenden Unterlagen abgesagt werden.
Stadt will Fehler intern aufarbeiten
Der Mann wurde wieder aus der Abschiebehaft entlassen. Der Betroffene sprach daraufhin am 11. Februar bei der Ausländerbehörde vor und verhielt sich laut Stadtverwaltung kooperativ. Der weitere Ablauf seiner Ausreise sollte in einem erneuten Termin am 16. Februar besprochen werden. Zu diesem Termin erschien der Ägypter jedoch nicht. „Aktuell ist er untergetaucht“, so die Stadt.
Die Stadtverwaltung bedauert eigenem Bekunden nach den Fehler, den unnötigen Aufenthalt des Mannes in der Abschiebehaft wie auch das Untertauchen des Betroffenen. „Der Fehler wird intern aufgearbeitet. Gleichzeitig strebt die Verwaltung die Verbesserung der Situation in der Ausländerbehörde an, die von vielen Personalwechseln, einer vakanten Abteilungsleitung und häufigen Gesetzesänderungen geprägt ist.“