Südpfalz Südpfalz-Alleingang mit Corona-Allgemeinverfügung

Landrat Dietmar Seefeldt beantwortet Fragen der Presse zur Allgemeinverfügung für die Südpfalz.
Landrat Dietmar Seefeldt beantwortet Fragen der Presse zur Allgemeinverfügung für die Südpfalz.

In der Stadt Landau und den Kreisen Germersheim und Südliche Weinstraße tritt am Freitag eine gemeinsame Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Infektionen in Kraft. Die drei Verwaltungschefs Thomas Hirsch, Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt (alle CDU) erhoffen sich von einheitlichen Regeln mehr Akzeptanz in der Bevölkerung. Dass sie ihre Auflagen zur Stunde der Telefonkonferenz von Bund und Ländern vorstellen, begründen sie mit der Tatsache, dass jetzt alle drei Gebietskörperschaften in der Alarmstufe Rot sind und daher unverzüglich gehandelt werden müsse. Bis die zwischen Merkel und den Ministerpräsidenten ausgehandelten Regelungen greifen, werde es mindestens Montag werden. Das sei zu lang bei einer exponentiellen Zunahme der Infektionen. Notfalls müssten sie ihre Vorgaben rasch wieder anpassen.

Vorgesehen ist, dass zu Veranstaltungen im Freien maximal 100 Personen zugelassen werden, bei Veranstaltungen drinnen maximal 50, es sei denn, es gibt feste Plätze und ein Hygienekonzept. Gastronomie und Hotels sollen offen bleiben. Zwischen 23 Uhr und sechs Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. Milde Einschränkungen gibt es für Sport im Freien und in Hallen, wo maximal 30 beziehungsweise zehn Sportler in Kleingruppen trainieren dürfen. Zuschauer sind nicht zugelassen. Die Zehn-Personen-Grenze (plus Trainer) gilt auch in Sportstudios und Tanzschulen. Für private Feiern gibt es die dringende Empfehlung, sie zu unterlassen und/oder nicht hinzugehen. Und auf stark frequentierten Straßen und Plätzen, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, wird das Maskentragen dringend empfohlen.

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