Landau Prozess am Landgericht: Im Wahn Frauen angegriffen
„Angst einflößend, wütend, nicht ganz Herr seiner Sinne.“ So beschrieb eine Zeugin vor dem Landgericht in Landau die Art und Weise, wie sie den Angeklagten an einem Novembertag 2022 erlebt hatte. Er hatte gerade mehrere Landauer in Angst und Schrecken versetzt. Aber der 33-Jährige kann wohl nichts für sein Verhalten. Er ist schizophren. Zeugen schilderten, wie er auf der Königstraße unterwegs war und dabei Dinge schrie wie „Jetzt reichts!“ und „Die ficken meinen Kopf, die kontrollieren mich!“.
Ein Zeuge, der gerade mit dem Fahrrad auf dem Weg zum Baumarkt war, sah das erratische Verhalten des Mannes, wie er auf „Damen ansprang“ und gegen ein Schild trat. Mit einer Gruppe lief er dem Mann nach, um ihn im Auge zu behalten, bis die Polizei eintrifft. Er beobachtete, wie er an einer Ampel einer Frau eine Flasche aus dem Rucksack klaute und sie dann auf sie warf. Danach wurde es gefährlich: Er packte eine ältere Frau an ihrem Rucksack und schüttelte sie sekundenlang kräftig. „Da habe ich Panik bekommen. Das war auf der Neustadter Straße, direkt daneben sind die Autos vorbeigeschossen. Ich wusste nicht, ob er die Frau jetzt gleich in den Verkehr stößt“, sagte der Zeuge. Durch dessen Eingreifen ließ der Mann von der Frau ab. Kurz darauf wurde er im Ostpark von der Polizei aufgegriffen.
Frauen auf den Po geschlagen
Wie sich später herausstellte, hat er in seinem Wahn wohl nur Frauen angegriffen: Einer jungen Frau zog er kräftig an ihrem Zopf, eine andere spuckte er an. Eine weitere junge Frauen berichtete von einem anderen Vorfall, der sich vier Tage zuvor abgespielt haben soll. Der Angeklagte soll ihr und einer Freundin zugerufen haben, dass sie ihm Platz machen sollen, und sie dabei beleidigt haben. Als sie den Mann ignoriert hatten, habe er beiden Frauen auf den Po geschlagen.
Ebenfalls zur Sprache kamen zwei Kommunalvollzugsbedienstete, die den Täter nach einem dieser Vorfälle ins Pfalzklinikum nach Klingenmünster gebracht haben. Sie sagten aus, dass der Mann bei der Fahrt seinen Gurt gelöst hatte und mit den Händen bereit zum Würgegriff auf einen der beiden Beamten zugegangen sei. Dabei konnten sie ein Missverständnis auflösen. Die Staatsanwaltschaft war aufgrund einer Formulierung im Einsatzbericht davon ausgegangen, dass der Würgeangriff tatsächlich stattgefunden hatte. In Wahrheit konnte er durch das Eingreifen des zweiten Beamten verhindert werden, der die Situation aber dennoch als „lebensgefährlich“ beschrieb.
600 Gramm Cannabis bei Durchsuchung gefunden
Ein weiterer Anklagepunkt bezieht sich auf den Besitz von knapp 600 Gramm Cannabis, die bei einer Hausdurchsuchung aufgefunden wurden. Dieses Thema stand am ersten Verhandlungstag allerdings noch nicht im Fokus.
Wie es für den Mann weitergeht, entscheidet das Landgericht in einem Sicherungsverfahren. Zu einem solchen kommt es, wenn der Täter unzurechnungsfähig und damit schuldunfähig ist. Statt über einen Gefängnisaufenthalt wird hier über einen Maßregelvollzug in einer psychiatrischen Einrichtung entschieden. Für das Verfahren sind noch drei Folgetermine angesetzt, ein Urteil wird spätestens am 6. September erwartet.