Kandel/Landau Prämiensparverträge: Landgericht erklärt Kündigung für ungültig

„Ich habe hier nun ein erstes Urteil des Landgerichts Landau erstritten, das eine von der Sparkasse Südpfalz ausgesprochene Kündigung eines Prämiensparvertrages für unwirksam hält, was im konkreten Fall zur Folge hat, dass der Prämiensparvertrag noch insgesamt fünf weitere Jahre liefe und die Sparkasse verpflichtet wäre auch weiterhin die Prämie von 50 Prozent der Sparleistung zu tragen“ , sagt Brückner. Es sei anzunehmen, dass sich nicht nur das Landgericht, sondern auch das Amtsgericht in den dort anhängigen Fällen der Rechtsprechung anschließen werde, glaubt der Anwalt. Dann würde die Kündigung von Prämiensparverträgen jedenfalls in den Fällen als unwirksam angesehen werden, in denen die Sparkasse während der Laufzeit den Verbrauchern dann doch eine feste Laufzeit von 360 Monaten oder 300 Monaten zugesagt hat, wie dies in einigen Fällen passiert sei. Brückner sagt, er vertrete zwischen 30 und 40 Mandanten, die solch geartete Verträge unterschrieben hätten. Wer im März 2022 eine Kündigung erhalten hat, habe drei Jahre Zeit, bevor etwaige Rechtsansprüche verjähren, so Brückner.
Die Kündigung von Prämiensparverträgen durch die Sparkasse Südpfalz hat im März 2022 bei vielen Kunden Verärgerung ausgelöst. Brückner prozessiert seitdem in Dutzenden Fällen gegen das Kreditinstitut. Seine Mandanten erhoffen sich mehr Geld von der Bank. Worauf die Klagen im Einzelnen abzielen, hängt von den jeweiligen Verträgen ab – dabei gehe es nicht nur um die Kündigung von Prämiensparverträgen.
Sparkasse legt Berufung ein
Hintergrund des Streits ist ein BGH-Urteil, das es Banken unter gewissen Umständen erlaubt, Sparverträge nach Erreichen der höchsten Sparstufe aufzukündigen. Die höchste Sparstufe wurde im Falle der Sparkassenverträge nach 15 oder 20 Jahren erreicht, statt nach der oft länger gehenden Maximallaufzeit.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Sparkasse Südpfalz Berufung eingelegt hat. Die Sache wandert nun vor das Oberlandesgericht in Zweibrücken. Zu dem aktuellen Urteil wollte sich die Sparkasse nicht äußern.