Landau
Parkplatz-Abzocke? Verwarnung trotz fehlender Markierungen
Vor ein paar Tagen, am 11. Februar, fährt Richard Geiler aus Minfeld seinen Enkel zu einem Arzttermin nach Landau. Gegen 8 Uhr parkt er auf dem öffentlichen Parkplatz in der Klaus-von-Klitzing-Straße nahe dem Media Markt. „Es war dunkel und regnerisch“, erinnert er sich. Auf dem Parkplatz gilt Parkscheibenpflicht, die Richard Geiler nachweislich einhält. Stadtsprecherin Sandra Diehl bestätigt auf Anfrage der RHEINPFALZ: Die Parkscheibe war korrekt ausgelegt und wurde nicht beanstandet.
Vorgeworfen wird dem 71-jährigen Südpfälzer stattdessen, sein Fahrzeug an diesem Morgen so abgestellt zu haben, dass mehrere freie Parkplätze daneben nicht mehr nutzbar gewesen seien. Laut seinem Protokoll erfolgte die Kontrolle um 9.28 Uhr, erklärt Richard Geiler gegenüber der RHEINPFALZ. Sein Auto habe er gegen 8 Uhr abgestellt und er sei etwa um 9.45 Uhr wieder weggefahren. Bei seiner Ankunft habe lediglich ein weiteres Fahrzeug am Ende der befestigten Fläche gestanden; parallel dazu habe er sich mit seinem Wagen positioniert.
Stadt: Mehrere Parkflächen blockiert
Zum Zeitpunkt der Kontrolle, also etwa anderthalb Stunden später, haben nach Angaben der Stadt insgesamt fünf Fahrzeuge auf dem Platz gestanden. Der Streitpunkt sind die Bodenmarkierungen: Der 71-Jährige argumentiert, die Linien seien weder bei Dunkelheit noch bei Tageslicht eindeutig erkennbar gewesen. Er belegt dies durch mehrere Fotos. Ohne jegliche böse Absicht werde er zur Kasse gebeten.
Die RHEINPFALZ verschafft sich vor Ort ein Bild der Lage. Ergebnis: Die Markierungen sind tatsächlich an vielen Stellen verblasst und schwer beziehungsweise gar nicht zu orten. Auch die Stadt räumt ein, die Bodenmarkierungen seien „nicht mehr gut zu erkennen“. Eine Rechtfertigung für das Parkverhalten von Richard Geiler sieht sie darin jedoch nicht. Man könne sich als Autofahrer nicht einfach darauf berufen, man habe nichts gesehen, wenn bei sorgfältigem Hinsehen oder aufgrund der Gesamtsituation erkennbar sei, wie zu parken ist, erklärt Sandra Diehl.
Verweis auf die Sorgfaltspflicht
Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Sorgfaltspflicht. Auch ohne klar sichtbare Linien müsse so geparkt werden, dass andere Parkflächen nicht unnötig blockiert werden. Auch wenn es auf manchen Parkplätzen gar keine Markierungen gebe, gelte trotzdem die Pflicht, platzsparend und rücksichtsvoll zu parken.
Kritik übt Richard Geiler darüber hinaus an der ausbleibenden Reaktion der Stadt auf seine Schreiben. Er habe am Tag der Verwarnung Widerspruch eingelegt und später in einem zweiten Schreiben an die Abteilungsleitung Fotos nachgereicht. Die Stadt bestätigt den Eingang der Schreiben und erklärt, dass bislang keine Antwort erfolgt sei. Als Grund nennt sie die Vielzahl an Nachrichten, die täglich bei der Bußgeldstelle eingehen. Ein Verzug von etwa einer Woche sei nicht unüblich; man hätte dem Mann noch geantwortet beziehungsweise werde dies noch tun.
92 Verwarnungen ausgesprochen
Richard Geiler ist nicht der Einzige, der auf dem Parkplatz in der Klaus-von-Klitzing-Straße verwarnt wurde. Stadtsprecherin Diehl erklärt, im Zeitraum von Januar 2025 bis Februar 2026 seien dort insgesamt 92 Verwarnungen ausgesprochen worden. Für wie viele Fahrzeuge der Platz offiziell ausgelegt sei, kann die Stadt nicht sagen; eine feste Kapazitätszahl sei bis dato nicht ermittelt oder dokumentiert.
Offen bleibt die Frage, warum die verblassten Markierungen noch nicht erneuert wurden. Die Stadt sieht zwar Handlungsbedarf und führt den Parkplatz in der Klaus-von-Klitzing-Straße auf der „To-do-Liste“ für Markierungsarbeiten. Straßenmarkierungen hätten jedoch höhere Priorität als jene auf Parkplätzen. Einen Zeitpunkt für die Erneuerung nennt die Stadt nicht.
Richard Geiler bestreitet nicht, dass er falsch geparkt habe. Infolgedessen hat er das Verwarnungsgeld inzwischen fristgerecht überwiesen und die Verwarnung somit akzeptiert. Hätte er es nicht getan, hätte die Stadt an ihrer Forderung festgehalten.
Für den Minfelder bleibt am Ende ein bitterer Nachgeschmack. Dies begründet Richard Geiler damit, dass die Stadt Landau die allgemeine Sorgfaltspflicht aller Verkehrsteilnehmer einfordere, aber ihrer eigenen Pflichtaufgabe beim Zustand der Markierungen seiner Ansicht nach nicht nachkomme. „Ist es Kalkül und Willkür?“, fragt er sich. Die Stadt Landau solle sich genauso an die Straßenverkehrsordnung halten, wie sie es vom Autofahrer fordere. „Dann ist auch alles in Ordnung.“