Landau Ordnungsamt geht gegen Falschparker im Wohnpark vor

In Spielstraßen darf nur in gekennzeichneten Parkbuchten geparkt werden.
In Spielstraßen darf nur in gekennzeichneten Parkbuchten geparkt werden.

Das Ordnungsamt geht gegen Falschparker im Wohnpark am Ebenberg vor. Der ist in weiten Teilen mit dem Schild Spielstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Nach den Beobachtungen der Stadt werden die „großzügig gehaltenen“ Randbereiche der Kreuzungen jedoch zunehmend zum Parken genutzt. Zuvor waren auch Grünstreifen an den Straßenrändern genutzt worden, was inzwischen mit großen Steinen verhindert wird. Das Parken sei weder so geplant noch erlaubt. Die Stadt erinnert daran, dass zu Kreuzungen mindestens fünf Meter Abstand eingehalten werden müssen, um die Sicht nicht zu verdecken. Vermutlich spielen die vergleichsweise hohen Kosten für Tiefgaragenplätze dabei eine Rolle. Das Ordnungsamt verteilt zunächst Hinweise, wonach das Parken in Spielstraßen ausschließlich in gekennzeichneten Flächen zulässig ist, wird aber demnächst auch zu kostenpflichtigen Verwarnungen übergehen. Wer außerhalb gekennzeichneter Flächen parkt, muss mit einem Bußgeld über zehn Euro rechnen; wenn dies länger als drei Stunden der Fall ist, sind es 20 Euro. Wer dabei andere behindert, muss mit 15 beziehungsweise 30 Euro rechnen. Außerdem weist das Ordnungsamt darauf hin, dass in Spielstraßen nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, was sechs bis sieben Stundenkilometern entspricht.

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