Landau Ohne Genehmigung gebaut

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße (SÜW) hat einem Landauer vorgeworfen, im Außenbereich auf Queichhambacher Gemarkung nach dem Kauf eines Grundstücks mit Pferdekoppel und kleinen Gebäuden umgebaut zu haben, ohne zuvor die erforderliche Baugenehmigung einzuholen. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Landau verhandelt.

Der Betroffene legte gegen einen Bußgeldbescheid über 1100 Euro Einspruch ein. Vor dem Amtsgericht ließ er durch seinen Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwalt Thomas Strack aus Karlsruhe, erklären, dass er „auf die Baugenehmigung des Vorbesitzers aus dem Jahr 1970 vertrauen durfte und ihm insoweit nicht vorgeworfen werden kann, dass er gegen die Landesbauordnung verstoßen habe, nachdem er im Februar 2015 das Grundstück kaufte und heute dort zwölf Pferde in der Koppel grasen.“ Der Einspruchsführer überzeugte das Gericht, dass er „absolut gutgläubig“ die Baumaßnahmen durchführte, um die Substanz der kleineren Gebäudeteile zu erhalten. Dass er damit einen Verstoß begehen könnte sei ihm überhaupt nicht in den Sinn gekommen. Richterin Ritter machte aus „einem geringen Verschulden des Betroffenen“ keinen großen Prozess, zumal der Einspruchsführer in der Verhandlung zusicherte, mit der Kreisverwaltung vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, um die notwendigen Genehmigungen nachträglich zu erhalten. „Ich bin ein absolut rechtstreuer Mensch, der eventuell die Rechtslage falsch einschätzte“, sagte er. Richterin Ritter machte nicht viel Federlesens und regte daraufhin an, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, womit der Betroffene einverstanden war. |ohu

x