Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Neue Satzung soll Zweckentfremdung verhindern und Wohnraum reaktivieren

Leerstand an der Schlösselkreuzung in Landau. Über dem ehemaligen chinesischen Lokal gibt es zwei Wohnungen.
Leerstand an der Schlösselkreuzung in Landau. Über dem ehemaligen chinesischen Lokal gibt es zwei Wohnungen.

Wohnungssuchenden möchte die Stadt Landau mit einer neuen Satzung helfen. Durch die Androhung von Bußgeld und Ausgleichszahlungen sollen Hausbesitzer dazu gebracht werden, leerstehende Wohnungen zu vermieten.

Die Not ist groß: In Landau fehlen geschätzte 500 bis 1000 Wohnungen. Die Debatte im Bauausschuss am Dienstagabend war geprägt von der Sorge, dass hilflose Hauseigentümer in Nöte kommen könnten. Für sie gab es eine gute Nachricht. Gleichzeitig war die Wut von Bürgervertretern und Verwaltungsmitarbeitern spürbar, weil so viele Wohnungen nicht genutzt werden. Oberbürgermeister Dominik Geißler erinnerte an die grundgesetzlich verankerte Auflage: Eigentum verpflichtet. Das sei auch eine Sozialverpflichtung.

Die von den Grünen ursprünglich beantragte Einführung einer Leerstandssteuer ist vom Tisch. Von einigen anderen Punkten abgesehen, würde sie nicht erreichen, was sich die Verwaltung von einem Zweckentfremdungsverbot verspricht, nämlich Wohnraum wieder nutzbar zu machen. Der Vorteil: Die Stadt gewinnt Daten und einen Überblick, wie viele Wohnungen tatsächlich leer stehen. Und sie kann Verfügungen erlassen.

Eng am Landesgesetz

In enger Abstimmung mit Bauamtsleiter Christoph Kamplade hat Rechtsamtsleiter Stefan Joritz eine Satzung erarbeitet, die sich sehr eng an das Landesgesetz über das Verbot von Zweckentfremdung hält. Wie Joritz erläuterte, ist dieses Gesetz die Ermächtigungsgrundlage für das Handeln der Stadt. Auf dieser Basis dürfe die Stadt in das Eigentumsrecht eingreifen.

Womit müssen Hausbesitzer rechnen? Die Stadt wird mit dem Grundsteuerbescheid im ersten Quartal 2024 einen Deklarationsbogen verschicken. Sollte nicht jeder seiner Erklärungspflicht nachkommen, werde die Stadt nachbohren, ließ Kamplade keinen Zweifel am Willen der Verwaltung aufkommen, durchzugreifen. 95 bis 98 Prozent der Eigentümer müssten gar nicht reagieren, erläuterte Dominik Geißler im Gespräch mit der RHEINPFALZ.

5000 Euro Bußgeld

Wer länger als sechs Monate eine leer stehende Wohnung hat und keinen Antrag auf Zweckentfremdung stellt, muss mit einem Bußgeld von 5000 Euro rechnen, das ihn aber von einer monatlichen oder einmaligen Ausgleichszahlung nicht entbindet. Laut Joritz muss mit bis zu 50.000 Euro rechnen, wer ungenehmigt weiterhin Wohnungen zweckentfremdet.

In Landau gibt es 24.000 Wohnungen. Müsste das Gebäudemanagement 500 Wohnungen bauen, würde dies den Steuerzahler 60 bis 80 Millionen Euro kosten, rechnete Geißler vor. Deshalb soll jeder ungenutzte Quadratmeter reaktiviert werden. Kamplade setzt auch auf die psychologische Wirkung, dass mit Bekanntgabe der Satzung Hauseigentümer die Zeichen der Zeit erkennen und doch Wohnungen auf den Markt geben.

Überwiegende Zustimmung

Bis auf die FDP und die Freien Wähler stehen alle Fraktionen hinter dem Verwaltungsvorschlag. Im Ausschuss gab es viele Fragen zu den möglichen Ausnahmen. Die Verwaltung werde jeden Einzelfall prüfen, hieß es. Bei Einliegerwohnungen habe der Hausbesitzer es selbst in der Hand, meinte Joritz. Wenn dort nicht vermietet, aber ein Raum als Arbeitszimmer genutzt werde, sei es kein Leerstand. „Wir müssen nicht alle gleich behandeln, sondern brauchen einen großen Strauß an Lösungen. Sie sollten Vertrauen ins Bauamt haben.“

Für die Grünen nannte Jenni Follmann zwei elementare Punkte: Sie möchten die Beratung von Immobilienbesitzenden und eine Evaluation nach einem Jahr sichergestellt wissen. Beides wurde zugesichert. Kamplade lieferte noch in der Sitzung. Ab Januar sollen sich zwei Mitarbeiter des Bauamtes als Leerstandsmanager verdingen, Fragen beantworten und Fördertöpfe ausfindig machen. Der eine wird Jochen Blecher sein, der in den Stadtdörfern über das Projekt Kommune der Zukunft bekannt geworden ist. Geißler deutete an, die Stadt könne auch als Mieter auftreten und dann untervermieten.

Eingriff ins Eigentum

Ralf Eggers (CDU) warnte davor, die Stadt schlechter zu reden als sie sei. Die Zahlen zum Leerstand seien nur Schätzungen. Gleichwohl hat das Land der Stadt einen angespannten Wohnungsmarkt attestiert, was Auswirkungen auf das Vorkaufsrecht hat. Eggers kündigte an, seine Fraktion werde vier Ergänzungen einbringen. „Die Eigentümer sollen nicht Angst und Bange haben, wenn der Oberbürgermeister mit der Satzung um die Ecke kommt.“

Auch die SPD möchte eine Evaluation nach einem Jahr. Die Beratungen und Gespräche mit Eigentümern würden viel persönlichen Einsatz erfordern, sagte Paule Albrecht. Ihre Frage nach Erfahrungen in anderen Kommunen beantwortete Joritz mit dem Hinweis, dass dazu nicht viel bekannt sei. Es gebe ein Urteil zum Landesgesetz in Rheinland-Pfalz.

FWG und FDP geht der Eingriff in den privaten Bereich zu weit, wie Wolfgang Freiermuth und Carsten Triebel deutlich machten. Bei Sanierungen gehe es schnell in die Hunderttausende, das könnten sich Ältere oft nicht leisten. Bei sozialen Härten werde es Möglichkeiten geben, beschwichtigte der Oberbürgermeister. „Wir reden doch nicht über Luxussanierungen.“ Triebel warnte: „Sie treffen vor allem die, die sich nicht wehren können.“

Geißler unterstellt keinem, dass er rechtswidrig handelt, „ansonsten gilt: es kommt alles raus, irgendwann“.

Der Hauptausschuss berät über die Satzung am 31. Oktober, der Stadtrat beschließt am 14. November.

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