Landau Nach Urteil: Wettbürosteuer steht auf der Kippe

In Landau gibt es laut Stadtverwaltung vier Wettbüros.
In Landau gibt es laut Stadtverwaltung vier Wettbüros.

Die angekündigte kommunale Wettbürosteuer in der Stadt Landau steht auf der Kippe. Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dienstag. Das Gericht hat in drei Verfahren gegen die Stadt Dortmund entschieden, dass die Erhebung der kommunalen Steuer unzulässig ist, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Geklagt hatten Anbieter von ansässigen Wettbüros. Der von der Stadt Dortmund angelegte Steuermaßstab war der Brutto-Wetteinsatz – doch hier bestehe eine Gleichartigkeit zu bundesrechtlich geregelten Steuern um Rennwett- und Lotteriegesetz. Bei diesen Steuern handelt es sich um spezielle Bundessteuern, die die Erhebung einer örtlichen Aufwandsteuer für denselben Gegenstand ausschließen, teilt das Verwaltungsgericht mit.

Über Einführung wird nicht abgestimmt

Auch in Landau war die Einführung einer kommunalen Wettbürosteuer geplant. Die Steuer hätte drei Prozent des Bruttogewinns betragen. sollen. Ob sie noch kommen wird und wie sie aussehen kann, will die Stadtverwaltung nun im Licht des Gerichtsurteils noch prüfen. Das kann dauern, denn die Urteilsgründe liegen im Einzelnen noch nicht vor, sagt Stadtsprecherin Sandra Diehl auf RHEINPFALZ-Anfrage. Man habe die Einführung der Steuer aus diesem Grund von der Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung genommen.

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