Landau / SÜW Modellprojekt für mehr Selbstbestimmung

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Als eine von nur zwei Betreuungsbehörden in Rheinland-Pfalz wurde die gemeinsame Betreuungsbehörde der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße ausgewählt, um ein neues Instrument im Zuge eines Modellprojekts zu erproben und weiterzuentwickeln. „Für Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen, die nicht mehr eigenständig in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu regeln, und wenn keine bevollmächtigte Person zur Verfügung steht, bietet die gesetzliche Betreuung eine wertvolle Unterstützung“, werden Landaus Sozialdezernentin Lena Dürphold und der Landrat des Landkreises SÜW, Dietmar Seefeldt, in der gemeinsamen Presseerklärung der Stadt und des Kreises zitiert. Bei dem neuen Instrument, der „erweiterten Unterstützung, prüfen die Betreuungsbehörden aber in einem gerichtlichen Verfahren, ob durch eine zeitlich begrenzte, kompetente und niedrigschwellige Unterstützung die Notwendigkeit einer dauerhaften Betreuung vermieden werden kann. Dadurch soll es gelingen, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu stärken, bevor eine gesetzliche Betreuung notwendig wird. Finanziell gefördert wird das Projekt durch das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

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