Landau Mehr als 37.000 Euro ergaunert
Noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen ist jetzt ein Trio von drei jungen Leuten. Sie hatten sich zum Zwecke des bequemen Gelderwerbs zu einer Diebesbande zusammen geschlossen. Das Amtsgericht Landau verurteilte zwei von ihnen deswegen zu einer Freiheitsstrafe von je einem Jahr und sechs Monaten, die Ehefrau des älteren Angeklagten zu einer von einem Jahr. Alle Strafen wurden jedoch zur Bewährung ausgesetzt, die beiden jungen Männer müssen darüber hinaus als symbolische Wiedergutmachung jeweils 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Die drei Angeklagten leben in Worms und Ludwigshafen und kamen wohl gegen Ende des Jahres 2021 auf die unselige Idee, sich mit Hilfe von gezielten Diebstählen ein zusätzliches Einkommen zu verschaffen. Sie verfügten über einen Lkw mit Anhänger, mit dem sie in der Zeit von Mitte Dezember 2021 bis Ende Januar 2022 immerhin elf Mal im Hauptlager eines Lebensmittelmarktes in Pleisweiler-Oberhofen vorfuhren, dort einbrachen und Waren in ihren Lkw verluden: Lebensmittel, Waschmittel, elektrische Kleingeräte und was ihnen sonst noch zur gewinnbringenden Veräußerung geeignet schien. Die Ehefrau des älteren Angeklagten war dann vor allem beim Verkauf der Waren behilflich.
7000 unterschiedliche Waren gestohlen
Auf diese Weise hatten sie etwa 7000 unterschiedliche Waren entwendet und die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass sie damit einen Erlös von rund 37.800 Euro erzielt hätten. Bei ihrem elften Versuch, das Lager zu räumen, wurden die beiden Männer mit einer Ladung im Wert von etwas über 1000 Euro von der Polizei auf frischer Tat ertappt und vorläufig festgenommen. Zu Beginn der Verhandlung baten die Verteidiger der Angeklagten Richterin und Staatsanwältin um ein Rechtsgespräch, um damit eine eventuelle Verkürzung des Verfahrens zu ermöglichen. Ein sogenannter Deal beinhaltet, dass sich die Prozessbeteiligten im Gegenzug zu einem umfänglichen Geständnis der Angeklagten auf eine Obergrenze für das Strafmaß einigen. So war es dann auch in diesem Fall, nach einer gut halbstündigen Beratung wurde eine solche Absprache getroffen. Nach dem rückhaltlosen Geständnis aller Angeklagten forderte die Staatsanwältin je 18 Monate Freiheitsstrafe für die jungen Männer und zwölf Monate für die Ehefrau. Die Verteidiger schlossen sich diesem Antrag an und verzichteten nach dem Urteilsspruch ihrerseits auch darauf, Rechtsmittel einlegen zu wollen.