Landau kurz notiert: Bergamt verlängert Betriebsplan für Kraftwerk

Das Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz hat der Geox GmbH als Betreiberin des Geothermiekraftwerkes Landau den bergrechtlichen Hauptbetriebsplan verlängert. Darauf hat die Bürgerinitiative (BI) gegen Geothermie gestern Abend hingewiesen. Der Betriebsplan ist eine Art grundsätzliche Genehmigung. Das Landesamt hat die Verlängerung nach eigener Mitteilung auf der Homepage der Behörde aber an Bedingungen geknüpft. Vorerst werde nur der Status quo fortgeschrieben. Erst wenn die Sanierung abgeschlossen sei und die entsprechenden Prüfungsergebnisse vorlägen, dürfe der Primärkreislauf des Kraftwerkes zur Gewinnung der Erdwärme wieder in Betrieb genommen werden. Das Kraftwerk war 2014 abgeschaltet worden, nachdem auf Grund von Leckagen im Primärkreislauf Thermalwasser in den Untergrund gelangt war. Dies hatte zu Rissen, Bodenhebungen und -verschiebungen im näheren Umfeld des Kraftwerks geführt. Die Landauer BI bedauert, dass die Unsicherheit um die Wiederinbetriebnahme weitergehe. Es sei völlig unverständlich und inakzeptabel, mit welcher Dreistigkeit die Landesregierung und das ihr untergeordnete Bergamt die Interessen der Landauer Bevölkerung der Gewinnsucht eines Unternehmens unterordne. Die Übernachtungszahlen in Landau liegen deutlich höher als gestern gemeldet. Dies hat die Stadtverwaltung auf Anfrage bestätigt. Wie berichtet, hatte Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU) erklärt, dass Landau keinen Tourismus- oder Gästebeitrag einführen werde. Die in diesem Zusammenhang genannte Anzahl von 30.800 Übernachtungen ist allerdings deutlich zu niedrig. Tatsächlich waren es im Vorjahr 109.500, davon besagte knapp 31.000 in kleinen Beherbergungsbetrieben wie Pensionen und Gästezimmern. Etwa 60.000 Übernachtungen seien privat bedingt gewesen, die übrigen beruflich, beispielsweise auf Dienstreisen, Seminaren oder Tagungen. Nur private Übernachtungen könnten für einen Gästebeitrag herangezogen werden. Doch auch bei diesem Wert stünden Aufwand und Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis, weil zur Abrechnung etwa eine halbe Verwaltungsstelle eingerichtet werden müsste, so Pressesprecherin Sandra Diehl. |boe

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