Landau Kontaktdaten von Wählern in Wahllokalen werden nicht erfasst

Wahlhelfer und Wahlbeobachter müssen ihre Kontaktdaten angeben. Das Bild zeigt die Auszählung der Stimmen im Landauer OHG bei de
Wahlhelfer und Wahlbeobachter müssen ihre Kontaktdaten angeben. Das Bild zeigt die Auszählung der Stimmen im Landauer OHG bei der Landtagswahl im März.

Am Wahltag wird es in den Wahllokalen keine Erfassung von Kontaktdaten der Wähler geben. Das teilt die Landauer Stadtverwaltung auf Anfrage mit. Das ist eindeutig in der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes geregelt. Die Kontaktdaten von Wahlbeobachtern hingegen werden erfasst. Weiterhin gilt die Maskenpflicht. Bei der persönlichen Abgabe der Briefwahl-Stimmen im Alten Kaufhaus hingegen werden die Kontaktdaten der Wähler erfasst. „In allen städtischen Verwaltungsgebäuden gilt aktuell die Pflicht zur Kontakterfassung, darum auch im städtischen Briefwahlbüro im Alten Kaufhaus“, teilt Stadtsprecherin Lena Wind weiter mit.

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