Landau Keine Nachsicht mehr mit Falschparkern im Wohnpark

Parken in verkehrsberuhigten Bereichen wie hier in der Emma-Geenen-Straße ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Parken in verkehrsberuhigten Bereichen wie hier in der Emma-Geenen-Straße ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt.

„Sehr geehrte Verkehrsteilnehmerin, sehr geehrter Verkehrsteilnehmer, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie in einem verkehrsberuhigten Bereich parken“: So steht es auf Flugblättern, die das Ordnungsamt der Stadt in den zurückliegenden Wochen im Wohnpark am Ebenberg verteilt hat. Die Schonzeit mit reinen Hinweisen sei jetzt aber vorbei. Jetzt würden Autofahrer, die ihr Fahrzeug in der Richard-Joseph-, der Viktor-Weiß-, der Heinrich-Stützel-, der Emma-Geenen-, der Fritz-Siegel-, der Hans-Stempel- und der Otto-Kießling-Straße außerhalb von gekennzeichneten Flächen abstellen, gebührenpflichtig verwarnt. Ordnungsdezernent Lukas Hartmann (Grüne) sagt: „Bisher haben wir ein Auge zugedrückt, da der Wohnpark eine einzige große Baustelle war. Die künftigen Anwohnerinnen und Anwohner hatten teils noch keine Abstellmöglichkeiten für ihre Autos, und auch viele Handwerkerinnen und Handwerker mussten hier parken. Jetzt ist aber fast der künftige Ist-Zustand im Wohnpark am Ebenberg erreicht und wir werden im Sinne der Verkehrssicherheit Falschparkerinnen und Falschparker in verkehrsberuhigten Bereichen künftig verwarnen – nachdem wir sie mehrere Wochen per Flyer auf die geltenden Regeln hingewiesen haben.“ Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Außerdem darf hier nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, es gilt grundsätzlich rechts vor links, und wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, hat keine Vorfahrt. Nach Angaben der Verwaltung hatten viele Anwohner die Stadt um Kontrollen gebeten.

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