Neustadt/Südpfalz Gericht lehnt Eilantrag gegen „Spaziergang“-Verbot ab

Das Bild zeigt den Rathausplatz am Abend vom Montag, 20. Dezember.
Das Bild zeigt den Rathausplatz am Abend vom Montag, 20. Dezember.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat einen Eilantrag eines Bewohners des Landkreises Südliche Weinstraße gegen das Verbot der unangemeldeten „Montagsspaziergänge“ am Montag abgelehnt. Das teilt das Gericht mit. Die Entscheidung ist Folge einer Interessenabwägung: Der Kreis Südliche Weinstraße habe vor Gericht erklärt, das nur noch am Montag gültige Verbot nicht zu verlängern.

Eine Entscheidung in der Sache hat das Gericht nicht getroffen. Wegen der Kürze der der Kammer zur Verfügung stehenden Zeit können die Richter nicht verlässlich beurteilen, ob das Verbot von „Montagsspaziergängen“ oder Ersatzveranstaltungen an diesem Montag „offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig sei“, heißt es in der Begründung. „Eine Klärung dieser komplexen Rechtsfrage müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig.

Kommunen lassen Verbot auslaufen

Die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau haben gemeinsam nicht genehmigte „Montagsspaziergänge“ am 17. Dezember explizit verboten. Die Allgemeinverfügungen waren bis zum 3. Januar verlängert worden. Die Stadt Landau und der Kreis SÜW haben gegenüber der RHEINPFALZ erklärt, das Verbot auslaufen zu lassen. Der Kreis Germersheim hat seine Allgemeinverfügung Stand Montagabend noch nicht verlängert.

Trotz der Verbote hatten sich an den vergangenen Montagen immer wieder Menschen auf dem Landauer Rathausplatz und an anderen Orten in der Südpfalz versammelt.

x