[Aktualisiert 1630 Uhr]Landau Geimpfte dürfen ohne Schnelltest in Außengastronomie

Wer im Freien einkehren will, muss einen negativen Schnelltest nachweisen oder komplett geimpft sein.
Wer im Freien einkehren will, muss einen negativen Schnelltest nachweisen oder komplett geimpft sein.

Am Montag ist eine Änderung zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft getreten. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Ab sofort entfällt für vollständig geimpfte Personen ohne Symptome beispielsweise die Testpflicht beim Sitzen in der Außengastronomie. Den Impfnachweis kann man mit dem Impfpass erbringen, oder aber mit einem Einlegeblatt zum Impfpass, auf dem alle Angaben zur Corona-Schutzimpfung auf einer Seite zusammengefasst sind und das es im Impfzentrum gibt, wenn man seinen Impfpass nicht dabei hat. Es reicht, diese Bescheinigung abzufotografieren, so die Stadt. Beim Impfpass genügt das nicht, da Name und Impfung auf zwei verschiedenen Seiten eingetragen sind.

Alle landesweiten Regeln finden sich auf der Internetseite www.corona.rlp.de. Dass man komplett geimpft ist, muss man dem Gastronomen schriftlich oder elektronisch nachweisen, heißt es in der Landesverordnung. Alle Landauer Regeln sind auf www.landau.de/corona einsehbar. Hier findet sich auch eine Übersicht über die Schnelltestmöglichkeiten in der Stadt.

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