Landau DAK: Übergangszeit bei Krankmeldung

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Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte wird seit dem 1. Oktober digital ausgestellt und auf elektronischem Weg an die Krankenkassen übermittelt. Da die Technik für die Telematik-Infrastruktur noch nicht in allen Praxen steht, verweist die DAK-Gesundheit in Landau auf eine Übergangszeit bis Ende Dezember. Bis dahin gilt der traditionelle gelbe Schein in Papierform noch. Gesetzlich versicherte Beschäftigte sind verpflichtet, sowohl ihrem Arbeitgeber als auch ihrer Krankenkasse zu melden, wenn sie wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig sind. „Bei uns muss die Krankmeldung fristgerecht eingehen, damit ein Anspruch auf Krankengeld besteht“, erklärt Melanie Foos von der DAK-Gesundheit in Landau. Durch die elektronische Krankmeldung übernehmen die Arztpraxen die Verantwortung für die Übermittlung. „Die Patientinnen und Patienten sind eine Sorge los und sparen sich auch Portokosten oder den Weg zu uns.“

Wie bisher gibt es in allen Praxen noch einen Ausdruck der Krankmeldung für den Arbeitgeber. Erst ab Mitte nächsten Jahres entfällt auch hier die Weiterleitungspflicht. „2022 wird dann der Arbeitgeber die elektronische Krankmeldung direkt bei uns abrufen können“, so Foos.

Info

www.dak.de/krankmeldung

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