Landau Baumfreunde: Fällung könnte Ordnungswidrigkeit sein

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Die Initiative Pro Baum hat sich zu der Baumfällung auf der Wollmesheimer Höhe zu Wort gemeldet. Dort hatte Leserin Anja Domke die Beseitigung von zwei Bäumen durch die Stadt kritisiert. Die Verwaltung hatte sich mit ihrer Verkehrssicherungspflicht gerechtfertigt, doch Domke entgegnet, dass an den Baumstümpfen keine Spuren von Hohlstellen oder Morschheit erkennbar seien. BI-Sprecher Andreas Barlang schreibt, dass immer wieder ausgewachsene, äußerlich gesund scheinende Bäume vonseiten der Stadt aus wirklich oder angeblich vorliegenden Gründen der Verkehrssicherung gefällt würden. Oft stelle sich im Nachhinein heraus, dass die Fällung nicht oder noch nicht nötig gewesen wäre. Barlang bestätigt, dass im vorliegenden Fall in der Kolmarer Straße überhaupt keine Fäulnis am Stumpf des gefällten Baumes ersichtlich sei, zumindest nicht an der Schnittstelle. Selbst wenn es in größerer Höhe eine Faulstelle gegeben haben sollte, wäre keine Komplettfällung nötig gewesen. Ein großer Teil des Stammes hätte als Nisthilfe erhalten bleiben können. Die BI Pro Baum fordert daher zum wiederholten Male ein sensibleres Vorgehen der Stadt. Konkret sollte vor jeder Fällung ein Baumpfleger den Fall begutachten und eine schriftliche Einschätzung abgeben. Bei einer angenommenen Standunsicherheit sollte ein zweiter, unabhängiger Gutachter gehört werden, der mindestens ein zertifizierter Baupfleger sein müsse. Die BI wirft der Stadt vor, schon aus geringeren Anlässen Bäume beseitigt zu haben, beispielsweise zur Neu-Anordnung von Parkplätzen und einer Strom-Tankstelle. Barlang empfiehlt dem Ordnungsamt, im aktuellen Fall gewissenhaft zu prüfen, ob die Fällung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, weil gegen die eigene Baumschutz-Verordnung der Stadt verstoßen wurde.

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