SÜDPFALZ Auf Parkplätzen vor Supermärkten besteht Maskenpflicht
Leute, die in Landau oder im Kreis Südliche Weinstraße einkaufen und ihr Fahrzeug auf Parkplätzen des Geschäfts oder Supermarkts abstellen, müssen schon dort ihre Masken aufsetzen. Das gilt seit Dienstag in ganz Rheinland-Pfalz. Nach Mitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße regelt das Paragraf 5 der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz. Ein Leser aus dem Landkreis hatte bei der Lokalredaktion Landau nachgefragt.
Masken müssen in Landau und im Kreis SÜW nicht getragen werden in Parks oder auf öffentlichen Plätzen, wenn der Abstand von eineinhalb Metern zu anderen gewährleistet ist. In Landau gilt das auch noch für die Fußgängerzone.