Landau Abtreibung: Offenes Feministisches Treffen sieht Mangel an Angeboten
In Deutschland ist die rechtliche Lage rund um Abtreibungen komplex. Gemäß Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB) ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar, jedoch unter bestimmten Bedingungen straffrei: Nach einer Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle und nur innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft. Trotz dieser Regelungen bleibe der Zugang zu sicheren Abtreibungen für viele Schwangere problematisch, betont Ofemi, insbesondere wenn es keine niedrigschwelligen Angebote in der Nähe gebe.
Die Initiative hat die Lage in Landau unter die Lupe genommen. Laut Auskunftstabelle der Bundesärztekammer sei für Landau keine gynäkologische Praxis oder ärztliche Einrichtung aufgelistet, die Schwangerschaftsabbrüche durchführe. „Dies stellt eine erhebliche Hürde für Schwangere dar, die auf der Suche nach einer sicheren, fairen und niedrigschwelligen Möglichkeit sind, eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden.“ Das offene feministische Treffen Landau hat acht gynäkologische Praxen in Landau kontaktiert, zu einem Austausch eingeladen und darum gebeten, Abtreibungen anzubieten. Leider habe sich keiner zurückgemeldet.
Die jungen Frauen betonen, dass die Weiterbildung im Bereich der Schwangerschaftsabbrüche keine unüberwindbare Hürde darstelle. Eine Teilnahme könnte dazu beitragen, die Versorgungslage zu verbessern und den Zugang zu sicheren Abtreibungen zu erleichtern. „Es ist an der Zeit, dass alle Zugang zu den notwendigen medizinischen Dienstleistungen haben, um ihre reproduktiven Rechte wahrnehmen zu können“, heißt es in der Mitteilung.
Aktuell gebe es eine bundesweite mehrmonatige Kampagne für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die ersatzlose Streichung des Paragrafen 218. Die Landauer Initiative ist Teil dieser Kampagne. Weitere Informationen unter https://abtreibung-legalisieren.de.