fussball SV Rülzheim muss zahlen und bekommt nichts dafür
Die Verbandsspruchkammer folgte der Darstellung des Schiedsrichters Lars Busch vom SV Birkenhördt, die in der Verhandlung von einem Schiedsrichterbeobachter bestätigt wurde. Demnach hat der SV Rülzheim schuldhaft einen Spielabbruch herbeigeführt, weil er nach der Spielunterbrechung in einer vom Schiedsrichter angesetzten Frist nicht wieder aufs Spielfeld zurückgekehrt war.
Patrick Brechtel (Sportlicher Leiter) und Andreas Backmann (Trainer) vom SV Rülzheim hatten mitgeteilt, dass der Schiedsrichter die Partie ohne vorherige Fristsetzung eigenmächtig abgebrochen habe, während die beiden Mannschaften gerade darüber beraten hätten, unter welchen Rahmenbedingungen die Partie weiterlaufen könne. Die beiden SVR-Vertreter sahen die Schuld somit beim Unparteiischen. Das sieht die Sportkammer anders.
Ausgelöst wurden der Abbruch von einem Foul des Rülzheimers Robin Dränkow, der dafür im Nachgang eine Sperre von zwei Spielen abbrummen musste, am Sonntag (14 Uhr) in Marienborn aber wieder mitwirken darf. Daraufhin stürmten Spieler, Ordner und eventuell auch Zuschauer auf das Feld, es kam zu Tumulten. Der Rüssinger Ersatztorwart Gheorghe-Cosmin Dragota wurde zu einer Sperre von vier Spielen verurteilt, weil er Rülzheimer Spieler angegangen sein soll. Die Rülzheimer hatten sich danach in ihre Kabine zurückgezogen.