Kreis Germersheim Zeiskam: Initiative will Verkehrssituation verbessern

Oftmals weichen Autofahrer auf Gehwege aus. Fast kam es kürzlich zu einem Unfall mit einer Seniorin.
Oftmals weichen Autofahrer auf Gehwege aus. Fast kam es kürzlich zu einem Unfall mit einer Seniorin.

Bernhard Renz und Fritz Riemer aus Zeiskam wollen die örtliche Verkehrssituation und damit die Lebensqualität der Bürger verbessern. Sie wollen eine öffentliche Diskussion anstoßen, haben die Bürgerinitiative (BI) „Zukunft Zeiskam“ ins Leben gerufen und hoffen, dass viele mitmachen, um positive Veränderungen für den Ort und dessen Bürger zu erreichen. Rund 100 Bürger haben bereits dafür unterschrieben, dass der Verkehr in den Ortsdurchfahrten beruhigt werden soll.

Vorrangig geht es der BI um die L 540 (Bahnhofstraße) und die K 1 (Bahnhof-, Haupt- und Friedhofstraße) sowie um den Kreuzungsbereich der L 540/K 1. „Es muss etwas geschehen. Jeder Bürger ist eingeladen, aktiv, sachlich kritisch und gestalterisch seine Meinung, Ideen und Vorschläge einzubringen und ein Stück Zukunft im Rahmen städtebaulicher Dorfentwicklung demokratisch voranzutreiben, mitzugestalten“, heißt es im Text, mit dem die Initiatoren für Unterschriften werben.

"Hohe Lärm- und Abgasbelastung"

Für Renz und Riemer ist klar, dass die Ortsdurchfahrten und die Umgehungsstraße das hohe Verkehrsaufkommen „schon lange nicht mehr aufnehmen“ können: „Weder der bautechnische Zustand noch die vorhandenen Verkehrszeichen können Sicherheit und Ordnung gewährleisten.“ Die Lärm- und Abgasbelastungen seien hoch – zudem die von den Straßen ausgehende konkrete Gefahr für Leib und Leben. So sei eine Seniorin vor einigen Wochen beim Kehren des Gehwegs fast getötet worden: „Zum Glück hat es nur den Mülleimer erwischt.“ Renz und Riemer fordern daher „die sofortige, längst überfällige Durchführung effektiver Maßnahmen straßenbautechnischer, verkehrsregelnder und straßenplanungsrechtlicher Art“ zur Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrten und des Kreuzungsbereichs. Innerörtlich plädieren sie für Tempo 30, vor Beginn der Ortsdurchfahrten für Tempo 50. Sie fordern ein Transitverbot für den LKW-Durchgangsverkehr mit Ausnahme des für die Kommune wirtschaftlich bedeutsamen Ziel- und Quellverkehrs. Geschwindigkeits- und Durchfahrtsbeschränkungen sollten von der Polizei kontrolliert werden.

Langfristiges Ziel: Umgehungsstraße

Weiter wünschen sie sich „straßenbautechnische Maßnahmen präventiver und gefahrenabwehrender Art im außen- und innerörtlichen Bereich, auch die bauliche Entschärfung des Kurvenbereichs der L 540/K 1“. Ein aus ihrer Sicht diskussionswürdiger Vorschlag: die K 1 in eine Gemeindestraße umzuwandeln. Folge: Die Kommune hätte dann Planungshoheit. Ein langfristiges Ziel: Planung und Bau einer großräumigen Umgehungsstraße zur Minderung der Verkehrsströme über die L 540 Bellheim/Zeiskam/Hochstadt – unter Schonung vorhandener Agrarflächen. Die beiden Zeiskamer haben nicht nur das Dorf, sondern auch die Region im Blick und wünschen sich die Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die Südpfalz, um Durchgangsverkehr in den Orten zu minimieren. „Wir wollen keine Vergangenheitsbewältigung betreiben, sondern in die Zukunft schauen“, betont Renz, der seit 2013 in Zeiskam wohnt. Der Rechtsanwalt sagt, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen in den Ortsdurchfahrten komme, weil kein Verkehrsteilnehmer nachgeben wolle, deswegen oft auch Gehwege, die teilweise viel zu schmal seien, überfahren, also als Straße genutzt, würden. Viele Bürger glaubten nicht mehr daran, dass sich etwas ändere, resignierten; einige trauten sich zu den Hauptverkehrszeiten fast gar nicht mehr aus dem Haus. „Wir wollen deshalb Druck im Kessel machen, jedoch niemanden an den Pranger stellen, sondern Anregungen geben, Sacharbeit leisten“, betont Renz und kündigt Gespräche mit Behörden und Politikern an.

Gefahrenprüfung nicht erfolgt

Renz verweist auf die aktuelle Rechtsprechung, wonach Geschwindigkeitsbeschränkungen möglich seien. „Besondere örtliche Verhältnisse können in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen, der Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein. Eine besondere Verkehrsbelastung kann auch für sich allein Gefahren begründen, die Verkehrsbeschränkungen und -verbote rechtfertigen“, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 7. Februar 2017. Und laut Bundesverwaltungsgericht liegt eine Gefahrenlage bereits vor, wenn „eine konkrete Gefahr besteht, die sich aus den besonderen örtlichen Verhältnissen ergibt“. Renz bemängelt, dass bisher immer nur der Lärm im Fokus gestanden, eine Gefahrenprüfung aber noch nicht stattgefunden habe. Zudem kritisiert er, dass bislang angelegte Immissionsrichtwerte „komplett veraltet“ seien. Dennoch ist sich der Anwalt nicht sicher, „ob es mit dem Lärm reicht“, Tempo 30 und gestalterische Projekte umsetzen zu dürfen. Er ist sich aber sicher, dass der Gefahrenaspekt dafür ausreicht. Der Anwalt verweist auf einen Fachaufsatz zur Steuerung des kommunalen Straßenverkehrs durch einen Straßenverkehrsplan. Der Autor veranschauliche darin die „Überforderung und Rückständigkeit des Ordnungsrechts bei der Umsetzung moderner Verkehrssteuerungssysteme“ sowie die „Fehlerhaftigkeit ordnungsrechtlicher Ansätze“. Renz: „Wir wären froh, wenn im Zuge der Sanierung der L 540 die ein oder andere bautechnische Maßnahme zur Verkehrsberuhigung mit eingebaut wird.“ Riemer, der für die SPD im Ortsgemeinderat sitzt, hofft, dass viele Bürger mitmachen und unterschreiben: „Wir wollen das Interesse der Bürger wecken.“ Und ein Gremium schaffen, das Ziele weiterverfolge. KONTAKT Bernhard Renz, Telefon 06347 3449710, E-Mail info@ra-renz.de; Fritz Riemer, Telefon 06347 6654.

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