Kreis Germersheim Zeiskam: Gaffer behindern Rettungskräfte bei Unfall

Filmen und fotografieren von Verletzten oder Unfallautos ist verboten.  Foto: DPA
Filmen und fotografieren von Verletzten oder Unfallautos ist verboten.

Gegen 10.45 Uhr am Samstagmorgen ereignete sich im Baustellenbereich der B272, Höhe der Kreisstraße 1, ein Verkehrsunfall, bei dem sich ein 24-jähriger Autofahrer leicht verletzte. Im Kreuzungsbereich missachtete eine 53-jährige Autofahrerin, vermutlich wegen der geänderten Beschilderung, die Vorfahrt. Beide Fahrzeuge wurden erheblich beschädigt und mussten abgeschleppt werden. Wegen der geänderten Verkehrsführung ereigneten sich an dieser Stelle bereits mehrere Unfälle.

Autofahrerin filmt Unfall mit Handy



Unangenehm fiel in diesem Zusammenhang eine Autofahrerin auf, welche die Unfallstelle sowie die Rettungskräfte beim Vorbeifahren mit ihrem Mobiltelefon aufnahm. Die Fahrzeugführerin erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wer im Vorbeifahren mit dem Handy Aufnahmen von einem Unfall macht, kann nicht nur wegen eines Verstoßes gegen das Handyverbot verfolgt werden, vielmehr sollten Einsatzkräfte nicht durch Gaffer, die ihre Geschwindigkeit verringern, behindert werden.

Fotografieren von Verletzten ist eine Straftat



Das Fotografieren oder Filmen von verunglückten Autos und Verletzten ist zu unterlassen, teilt die Polizei weiter mit. Dieses Vergehen ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Fotos weitergegeben oder veröffentlicht werden, allein die Anfertigung einer solchen Aufnahme ist entscheidend. Übrigens dürfen Polizisten in einem solchen Fall sogar unmittelbar die Mobiltelefone der Gaffer einziehen.

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