Kreis Germersheim Urteil: Genehmigung des Gefahrstofflagers im US-Depot Germersheim rechtens

Das Gefahrstofflager im Germersheimer US-Depot, dessen Kapazität von 70 auf 1900 Tonnen erweitert werden soll, darf weiterbetrie
Das Gefahrstofflager im Germersheimer US-Depot, dessen Kapazität von 70 auf 1900 Tonnen erweitert werden soll, darf weiterbetrieben werden.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltung Germersheim vom Mai 2012, wonach eine Lagerhalle für Ersatzteile im US-Depot Germersheim in ein Gefahrstofflager umgewandelt werden darf, ist nicht rechtswidrig. Eine entsprechende Klage des Anwohners Dietmar Bytzek, er ist auch Vorsitzender der Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager!“, hat das Verwaltungsgericht Neustadt nach mündlicher Verhandlung am Donnerstag zurückgewiesen. Das teilte Bytzek am Nachmittag der RHEINPFALZ mit. Zu der Entscheidung will er sich zunächst nicht äußern. Nur so viel: Nach Eingang der Urteilsbegründung werde er sich mit seinem Anwalt über ein mögliches Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht beraten. Auch die Kreisverwaltung wollte sich vor Eingang der Urteilsbegründung nicht äußern.

Bytzek hat gegen die Kreisverwaltung Germersheim geklagt, weil er der Auffassung ist, dass die 2012 erfolgte Genehmigung für ein Gefahrstofflager im Germersheimer US-Depot nicht rechtens war, immissionsschutzrechtliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Die Lagerkapazität soll von 70 auf 1900 Tonnen erweitert werden.

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