Kreis Südliche Weinstraße Tödlicher Unfall bei Wernersberg: Gericht spricht Urteil

Am 11. Oktober 2017 wurde ein 54-jähriger Motorradfahrer bei einem Unfall auf der B 48 tödlich verletzt.
Am 11. Oktober 2017 wurde ein 54-jähriger Motorradfahrer bei einem Unfall auf der B 48 tödlich verletzt.

Mitte Oktober des vergangenen Jahres kam es auf der B48 nahe Wernersberg zu einem tragischen Zusammenstoß: Ein Kradfahrer kollidierte mit einem Traktor und starb. Beide Fahrer kannten sich. Nun hatte der Unfall vor dem Amtsgericht in Landau ein juristisches Nachspiel.

Nach dem tödlichen Unfall im Oktober 2017 auf der Bundesstraße 48 wurde der Fahrer des Traktors wegen fahrlässiger Tötung vom Amtsgericht in Landau zu einer Geldstrafe verurteilt: 2700 Euro. Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, ist noch offen. Sichtlich bewegt schilderte der 31-jährige Angeklagte dem Gericht den Unfall. Er sei aus einem Wirtschaftsweg nach links auf die B 48 eingebogen und habe erst in der Mitte der Fahrbahn den seiner Meinung nach zu schnell fahrenden Kradfahrer bemerkt. Er habe versucht, so weit und so schnell wie möglich sein Gefährt voran zu bringen, damit der Motorradfahrer hinter ihm hätte vorbeiziehen können, das sei aber nicht geglückt.

Keine Drogen im Spiel

Der Motorradfahrer – er soll versiert gewesen sein – habe nach seiner Ansicht falsch abgebremst, wodurch das Vorderrad blockierte, das Krad ins Trudeln geriet und sich überschlug. Besonders tragisch für ihn sei, dass es sich bei dem Unfallopfer um einen guten Bekannten gehandelt habe und er immer noch fast täglich an der Unfallstelle vorbei fahren müsse, was die alte Wunde immer wieder neu aufreiße. Auch in seinem letzten Wort betonte er, wie leid ihm die Sache täte und dass er niemandem wünsche, so etwas Schreckliches erleben zu müssen. Danach hatten Gutachter das Wort. Der toxikologische Forensiker der Universität Mainz gab an, dass bei beiden Unfallbeteiligten weder Alkohol noch Drogen im Spiel gewesen seien, bei dem Verstorbenen seien Medikamente im Blut nachgewiesen worden, die wahrscheinlich aber keine Rolle bei dem Unfall gespielt hätten. Zwei Sachverständige zur Spurenlage am Unfallort kamen auf Grund von Berechnungen zu der Bewertung, dass es wahrscheinlich besser gewesen wäre, wenn der Angeklagte in dem Moment, als er das Motorrad gesehen habe, stark gebremst hätte, als die andere Straßenseite zu erreichen. Anhand der Spuren könne nicht exakt beurteilt werden, wann genau der Angeklagte den Kradfahrer tatsächlich wahrgenommen hatte und mit welcher Geschwindigkeit er vor der Einleitung des Bremsvorgangs unterwegs gewesen war. Die Spurenlage habe aber auch gezeigt, dass in der Tat ein zu starkes Bremsen des Vorderrades des Motorrades zum Überschlag geführt haben müsse.

Wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Für Staatsanwalt Tilman Rose stand als Ergebnis der Hauptverhandlung fest, dass der Angeklagte fahrlässig den Tod des Motorradfahrers verursacht habe. Es ginge in dem Verfahren letztendlich nicht um eine Strafe, sondern um die rechtlichen Folgen dieses sicherlich tragischen Ereignisses. Abweichend vom zuvor erteilten Bußgeldbescheid hielt er eine Geldstrafe von 2700 Euro für tat- und schuldangemessen. Dem widersprach Verteidiger Thomas Haberland in seinem Plädoyer. Seinem Mandanten, der von der Tragödie psychisch stark betroffen sei, habe ein tatsächliches Fehlverhalten eben nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Es sei auch nicht sicher, ob bei rechtzeitigem Bremsen eine Kollision tatsächlich hätte vermieden werden können und welche Folgen ein anders gearteter Sturz gehabt haben könnte. Daher beantragte er, seinen Mandanten freizusprechen. In der Urteilsbegründung von Claudia Steinel hieß es, das Gericht sei davon ausgegangen, dass im vorliegenden Fall die gebotene Sorgfalt – als rechtliches Prinzip – außer Acht gelassen worden sei, sodass der ansonsten völlig unbescholtene Angeklagte, der zudem echte Reue gezeigt habe, wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen sei.

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